Verbraucherrecht

Jede Woche flattern sie mehrfach in die Haushalte: Die bunten Werbeblätter der Supermärkte mit vielerlei Angeboten zu Sonderpreisen. Aber besteht auch ein Rechtsanspruch auf diese Preise? Was gilt, wenn an der Kasse ein ganz anderer Preis eingescannt wird? Welche Rechte hat der Verbraucher, diese auch zu kontrollieren?Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande. Einen Anspruch, die Ware zu dem am Regal oder auf dem Produkt ausgezeichneten Preis zu kaufen, hat der Verbraucher aber nicht. Tippt also die Kassiererin einen höheren Preis als den ausgezeichneten ein, kann der Verbraucher nicht den niedrigeren verlangen. Er muss das Produkt aber auch nicht zu dem höheren Preis kaufen.

Bei der Vielzahl der Sonderpreisangebote oder der anderen Preise, z. B. im Lebensmittelbereich, fällt es hingegen schwer, an der Kasse alle Preise sofort zu prüfen. Hinzu kommt oft noch der Druck der Verkäuferin, ganz schnell abzukassieren und manchmal drängeln schon die nächsten Kunden.

Wie also kontrollieren? Von einem guten Supermarkt kann man erwarten, dass der Verbraucher die Möglichkeit der Prüfung der eingescannten Preise schon erhält, wenn die Kassiererin die Waren über das Band zieht.

Am einfachsten ist dies möglich, wenn ein ausreichend großes und helles Display die tatsächlichen Preise gut einsehbar für den Kunden anzeigt.

Ist hier der Vergleich nicht möglich bzw. wird er durch den Kunden versäumt, empfiehlt sich zumindest die Kontrolle anhand des Kassenzettels im unmittelbaren Anschluss an die Bezahlung der Ware. Wird erst jetzt oder gar erst nach dem Auspacken der Ware zu Hause festgestellt, dass der Verkäufer einen anderen Preis berechnete und kassierte, als den beworbenen oder am Regal ausgezeichneten, empfiehlt es sich, das Unternehmen unverzüglich auf seinen Fehler hinzuweisen. Ein seriöses Unternehmen wird entweder den zu viel bezahlten Betrag oder den gesamten Betrag gegen Rückgabe der Ware zurückzahlen.

Wer hier z. B. unter Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen oder Aushänge im Laden zurückgewiesen wird, bekommt Hilfe bei der Verbraucherzentrale.

Quelle:VBZ Mcpom