Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Endnote im Arbeitszeugnis
Ein Arbeitnehmer hat bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Gebot der Zeugnisklarheit.Artikel Lesen