Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und mit weiteren Änderungen und Neuerungen wird sich jeder konfrontiert sehen.
Altersvorsoge – in Planung:
Altersvorsorgesparer, die in 2013 einen für die staatliche Förderung zugelassenen Riester-Vertrag oder eine steuerbegünstigte Rürup-Rente abschließen wollen, können auf etwas mehr Transparenz und besseren Durchblick hoffen. So ist ein neues „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ in Planung. Dieses beinhaltet die Einführung eines vor Vertragsabschluss auszuhändigenden Informationsblattes zur besseren Vergleichbarkeit.
Bei den Riester-Verträgen sollen zudem die Wechselkosten in der Höhe begrenzt werden und bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) sind zahlreiche Vereinfachungen geplant. Zukünftig soll es beispielsweise flexiblere Entnahmemöglichkeiten vom angesparten Kapital und eine geringere nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos geben.
Bei der zertifizierten Rürup-Rente sind ab 2013 76 Prozent der Beitragszahlungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Wer als Single den Höchstbetrag von 20.000 in eine Rürup-Rente investiert, kann daher bis zu 15.200 Euro von der Steuer absetzen. (Bei Ehepaaren beträgt der Höchstbetrag 40.000 Euro, so dass bis zu 30.400 Euro abgesetzt werden können.)
Durch die Umsetzung des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes werden die vorgenannten Förderhöchstbeträge in 2013 voraussichtlich auf 24.000 bzw. 48.000 Euro erhöht. Besonders aus dem Grund, weil ab 2013 erstmals auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente vom Staat gefördert werden soll.
Diese – derzeit noch nicht angebotenen – Policen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt förderfähig zu sein. So muss u. a. eine lebenslange Leibrente versichert sein.
Wann das Gesetz verabschiedet wird, ist noch offen. Vorgesehen ist aber, dass es rückwirkend ab 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.
Quelle:VBZ Niedersachsen