Jeden Monat werden allein in Deutschland fast 20 Millionen Artikel von privaten Verkäufern bei eBay angeboten. Die meisten Hobbyhändler geben dabei, obwohl sie es nicht müssen, auf ihre gebrauchte Ware Gewährleistung – oftmals unbeabsichtigt. Das ergab eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 200 Auktionen und Direktverkäufen. Käufer können davon profitieren.
Dabei gilt laut Gesetz: Private Anbieter dürfen- anders als gewerbliche – die sogenannte Mängelhaftung vertraglich ausschließen. Dafür eignen sich am besten zwei Worte zum Geleit der eBay-Offerte: „keine Gewährleistung“. Rechtlicher Streit droht hingegen bei eBay-Auktionen, die ausdrücklich „Umtausch“ und „Rückgabe“, „Garantie“ und „Geldrückerstattung“ ausschließen. So manchem Richter dürften solche Formulierungen nicht genügen, um die Gewährleistungspflicht abzuwehren.
Egal, ob Profi oder Neuling
Als die Verbraucherzentrale NRW 200 Technikverkäufe und -auktionen gebrauchter Artikel von Privat anklickte, fand sich ein verblüffendes Ergebnis. Nur jeder vierte Hobbyhändler (54) formulierte rechtlich einwandfrei. Vom großen Rest verlor sich die eine Hälfte (71) in fragwürdigen und problematischen Phrasen, die andere (75) verzichtete – ob bewusst oder nicht – komplett auf die Möglichkeit des Ausschlusses. Erstaunlich: Egal, ob Profi oder Neuling auf dem Verkaufsparkett, die Quote blieb in etwa gleich. Das belegte ein Kontroll-Blick der Verbraucherschützer auf Auktionen und Sofortverkäufe privater Händler, die weniger als 50 Transaktionen auf ihrem Konto stehen hatten. Leichte Unterschiede fanden sich dagegen beim Vergleich zwischen teuren und billigen Produkten. Bei TVs und Handys über 200 Euro war bei fast jedem dritten Gerät die Gewährleistung korrekt verweigert, bei MP3-Playern und Toastern unter 30 Euro nur bei jedem fünften.