Nun, auch Versicherungsunternehmen sind natürlich Wettbewerber untereinander.Versicherungsunternehmen schützen sich aber eigentlich auch gegenseitig vor „unerwünschten Mitarbeitern“. Dafür hat die Versicherungsbranche vor Jahrzehnten die Datenbank AVAD geschaffen. Sobald eine Person im Versicherungsbereich haupt-oder Nebenberuflich gearbeitet hat ist man da mit allen Daten gespeichert.Scheidet man aus einem anderen Versicherungsunternehmen aus, und zum Beispiel ein Wettbewerbsverbot unterschrieben, dann darf man ja eigentlich nicht für ein anderes Unternehmen arbeiten. Betonung liegt auf eigentlich……………….und hier kommen wir dann zum Thema „Zwietracht“. Hält sich dann ein Unternehmen nicht an solche ihm bekannten Hinweise, dann könnte es natürlich auch zur Zwietracht kommen unter den Unternehmen. Möglicherweise befindet sich die Concordia da auf einem Weg mit so manchem ihrer Wettbewerber, der dann doch irgendwann als nicht so glücklich enden könnte, nämlich mit Zwietracht.
Von einem Concordia- Informanten haben wir da Dinge gehört die durchaus einer rechtlichen Würdigung unterworfen werden sollten.
Nach Aussagen diese Informanten „beschäftigt“ die Concordia schon dann „neue Mitarbeiter“, wenn die eigentlich für die Concordia noch nicht tätig sein dürfen. Dies passiert unserem Informanten nach über „virtuelle Agenturen“, heißt eigentlich gibt es diese Agenturen und deren Inhaber garnicht, was natürlich dann, wenn dem so wäre, die Frage nach dem Versicherungsvermittlergesetz aufwerfen könnte. Hier berät sie eine „Person“ die es möglicherweise ja gar nicht gibt, das ist so nicht zulässig.
Unglaublich, wenn man sowas hört. Unser Informant ist damit an die BaFin herangegangen, die aber nach Aussagen unseres Informanten, gar kein Interesse an diesen Informationen hatte. Wie stark muss die Versicherungslobby sein. Unglaublich aber wohl nicht unmöglich, wie der „Fall…..ob es dann einer wird werden wir sehen“ zeigt.