Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Januar 2013 gegen E.on Hanse ist ein großer Erfolg für die Gaskunden und die Verbraucherzentrale Hamburg. Falls E.on auf die Revision zum Bundesgerichtshof verzichtet und das Urteil dadurch rechtskräftig wird, bedeutet das praktisch:
- Kunden, die Erhöhungsbeträge einbehalten haben, müssen nichts nachzahlen. Wer von E.on auf Zahlung verklagt wurde, wird seinen Prozess gewinnen. Wer noch nicht verklagt wurde, wird dies auch nicht mehr.
- Kunden, die den Preiserhöhungen widersprochen und das Geld unter Vorbehalt gezahlt haben, können Erstattung verlangen, allerdings nur für Beträge, die sich aus den Jahresabrechnungen 2010 oder später ergeben.
- Kunden, die bisher nicht widersprochen haben, können für denselben Zeitraum Erstattungsansprüche geltend machen. Sie brauchen nicht gesondert zu widersprechen, das Rückforderungsschreiben genügt.
Es ist nicht erforderlich, dass es sich um Bestandskunden handelt. Auch Ex-Kunden können die beschriebenen Ansprüche geltend machen.
Alle, die noch für das Jahr 2010 Ansprüche geltend machen wollen, müssen bis zum 31.12.2013 Klage erhoben oder einen Mahnbescheid zugestellt haben. Es empfiehlt sich also, jetzt erst einmal abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.
Quelle.VBZ Hamburg