Der Bundesgerichtshof (BGH, 13.12.2012, III ZR 298/11) hat sich kürzlich wieder mit der Verjährung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger befasst. Im Fall hatte ein Anleger eine atypisch stille Beteiligung an einer Aktiengesellschaft erworben. Lesen Sie hier weiter
2013-02-03