Auch das Landgericht München I hat nunmehr den Vorstandsvorsitzenden der Pleitefirma GRE AG zu Schadensersatz verurteilt. Die Münchener Richter folgen damit dem Beispiel ihrer Kollegen aus dem Freistaat Sachsen, die Herrn Audilet wegen deliktischer Prospekthaftung zu Schadensersatz verurteilt haben. Die entsprechenden Urteile des Landgerichts Zwickau wurden in der Berufung vom OLG in Dresden bestätigt. Einzelne Verfahren sind beim Bundesgerichtshof anhängig.
„Die Klägerin hat gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf Zahlung aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 264 a StGB“, führt die 22. Zivilkammer des Landgericht München aus. Unter diesem schlichten Satz verbirgt sich nichts anderes als eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz für einen vorsätzlichen Prospektbetrug durch den Vorstandsvorsitzenden der GRE AG, Herrn Prof. Dr. h. c. (Univ. del Golfo) Frank André Audilet. Ebenso wie zuvor ihre sächsischen Kollegen stellen die Münchener Richter hauptsäch lich dar auf ab, dass die GRE AG unter Leitung des Herrn Audilet in dem Emissionsprospekt 2004 auf eine besondere Kernkompetenz im Bereich der Planung und des Baus von Pflegeheimen und sonstigen Sozialimmobilien hingewiesen hat, obwohl die GRE AG bis Ende 2009 nicht ein einziges derartiges Projekt erfolgreich verkauft hatte oder gar errichtet hatte.
Die fehlerhafte Darstellung des bisherigen Geschäftsverlaufs war nach Ansicht der Münchener Richter dem Beklagten Audilet bekannt. Er hat trotz dieser Kenntnis den Prospekt in einer Art und Weise schreiben lassen, dass die Anleger glauben mussten, die GRE AG habe tatsächlich bereits eine Vielzahl derartiger Projekte erfolgreich zu Ende gebracht. Demgegenüber, so die Richter, bestand eine Kernkompetenz hinsichtlich der Errichtung, Verpachtung und Weiterveräußerung von Pflegeheimen in Wahrheit jedoch nicht.
Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der das Urteil für eine von ihm vertretene Mandantin erreicht ha tte, beg rüßt die Münchener Entscheidung. „Die Münchener Richter haben eine Kernkompetenz im Bereich der Wirtschaftskriminalität und das Handeln des Herrn Audilet daher richtig bewertet.“. Röhlke weist darauf hin, dass die vorsitzende Richterin der 22. Zivilkammer des Landgerichts München zuvor als Oberstaatsanwältin mit Wirtschaftsdelikten befasst war. „Wir gehen davon aus, dass auch andere Kammern des Landgerichts München die bisherige Rechtsprechung gegenüber Herrn Prof. Dr. Audilet fortsetzen werden,“ meint der Anwalt.
Nachdem die GRE AG bis 2011 im sächsischen Steinpleis ansässig war, wurde der Geschäftssitz nach Mün chen ver legt. Prospekthaftungsprozesse waren daher ursprünglich in Sachsen zu führen und sind jetzt eine Angelegenheit der Münchener Gerichte. Die Rechtsprechung beider Gerichte scheint jedoch nicht voneinander abzuweichen, so dass für die Anleger hier eine gewisse Kontinuität zu erwarten ist. Zusätzliche Unsicherheit besteht allerdings noch dadurch, dass einige Prospekthaftungsprozesse am Landgericht Leipzig verhandelt werden. Das Landgericht Leipzig ist in Sachsen für Prospekthaftungsansprüche gesondert zuständig, so dass hier nunmehr ein drittes Gericht mit der Bewertung der Prospekte befasst ist.
Für die Anleger der GRE AG haben die Prospekt-Prozesse unmittelbare Auswirkungen. Der Insolvenzverwalter der GRE AG hat in seiner schriftlichen Stellungnahme bisher darauf hingewiesen, dass er grundsätzlich von einer Weiterzahlungspflicht der Ratensparer ausgeht. Sollten diese aufgrund eines betrügerischen Prospektes zum Beitritt an der GRE AG bewogen worden se in, dürften die Anleger den Insolvenzverwalter einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten können, der eine Weiterzahlung verhindern kann.
Der Mitteldeutsche Rundfunk sendet am 21.11.2012 im Rahmen der Sendung „Exakt“ um 20:15 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Röhlke zum Thema GRE AG.
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Christian-H. Röhlke
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