Geschäftsführender Gesellschafter Jochen Furch gewinnt den Berufungsprozess über die firmenmäßige Nutzung des Namens TELEFUNKEN SOLAR Sales GmbH gegen TELEFUNKEN Licences GmbH u.a.
Seit Ende 2012 währt der Streit über die Namensrechte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Zunächst wurde der TELEFUNKEN SOLAR Sales GmbH die firmenmäßige Nutzung des Namens vom Landgericht Frankfurt untersagt. Die Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt wurde am 25.04.2013 verhandelt und gestern wurde das Urteil gesprochen: Jochen Furch darf den Namen TELEFUNKEN Solar Sales GmbH benutzen. Das Urteil ist sofort rechtskräftig.