SAM Management Group AG – Frist für Forderungsanmeldung endet

Anleger haben nur noch bis Ende Januar 2013 die Möglichkeit eigene Ansprüche gegen die SAM Management Group AG anzumelden.

SAM Management Group AG - Frist für Forderungsanmeldung endet

RA Alexander Engelhard

Über das Vermögen der Firma SAM Management Group AG aus dem Schweizerischen Hergiswil wurde ein Liquidationsverfahren eröffnet, in dem Kapitalanleger die Lebensversicherungsverträge, Bausparverträge, Rentenversicherungsverträge oder ähnliche Anlagen an die Firma SAM Management Group AG verkauft haben, ihre Ansprüche anmelden und geltend machen können.

Hintergrund ist, dass die Schweizer Bankenaufsicht am 24.08.2012 verfügte, dass die Firma SAM Management Group AG abzuwickeln ist, da sie über keine Bankgenehmigung für das von ihr betriebene Geschäftsmodell verfügte. Falls Anleger ihre Ansprüche nicht rechtzeitig anmelden und/oder die Ansprüche seitens der Liquidatoren nicht anerkannt werden, droht die Gefahr, dass Anleger ihr eingezahltes Kapital verlieren werden.

Laut Auskunft der Liquidatoren – die Anmeldefrist wurde bereits mehrfach verlängert – können die Ansprüche nur noch bis Ende Januar 2013 angemeldet und geltend gemacht werden.

Unabhängig davon bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, die das Produkt der Firma SAM Management Group AG vertrieben haben.

Alexander Engelhard
Rechtsanwalt

Seit 1995 setzten die Rechtsanwälte der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner Ansprüche Ihrer Mandanten gegen Unternehmen des grauen Kapitalmarktes und Anbieter unseriöser Anlageformen durch.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte auf den Gebieten des Gesellschafts-, und Kapitalanlagerechts konnte schon vielen Anlagern geholfen werden.

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