Schifffonds Gebab ,,MS Luna“ offenbar ebenfalls von der Krise erfasst

Die schlechten Nachrichten für Anleger von Schifffonds lassen anscheinend auch in diesem Jahr nicht nach. Zwischenzeitlich soll auch der Schifffonds Gebab ,,MS Luna“ von der Krise erfasst worden sein.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Schifffonds „MS Luna“ war im letzten Jahr wohl hinter den gesetzten Erwartungen zurückgeblieben. Aufgrund der daraus resultierenden geringen Einnahmen soll ein dauerhafter Schifffahrtsbetrieb nicht mehr möglich gewesen sein. Ein geplantes Rettungspaket war im vergangenen Jahr wohl gescheitert. Zu Beginn des Jahres soll die Gesellschaft daher die Insolvenz angemeldet haben.

Der Schifffonds „MS Luna“ gehört zu der GEBAB Unternehmensgruppe. Diese gehört zu den führenden Vermögensanlagegesellschaften in Deutschland. Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe.

Anleger des Schifffonds haben nun Angst um ihr investiertes Kapital, welches oftmals der Altersvorsorge dienen sollte. Die Unsicherheit und Angst wird durch den Umstand verstärkt, dass die Anleger der „MS Luna“ bereits seit einiger Zeit keine Ausschüttungen mehr erhalten haben sollen.

Betroffenen Anlegern ist daher zu raten, einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit der Investition in einen Schifffonds oftmals eine Position als Gesellschafter eingenommen haben und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Einlagesumme verlieren könnten. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass es nicht nur zu einem Totalverlust kommen kann, sondern dass auch Nachschussforderungen der Fondsgesellschaft im Raume stehen könnten.

Es steht zu befürchten, dass eine Vielzahl der Banken die Anleger falsch beraten haben könnte und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt hat. Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollen Banken aber dazu verpflichtet sein, ihre Rückvergütungsprämien offen zu legen. Anleger könnten daher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen um das investierte Geld zurückzuerhalten.

Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt prüft einzelfallbezogen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen könnten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Aspekt gelegt, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Im Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten betroffene Anleger unverzüglich handeln.

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