Nu, Einstweilige Verfügungen kennen wir in unserer Redaktion natürlich zu genüge, insofern nichts Neues. Was neu ist, ist aber das wir eine Einstweilige Verfügung für einen Artikel bekommen der noch gar nicht erschienen ist. Whow- das hat ja fast was von Schallgeschwindigkeit. Wir gelten als sehr Fair, auch bei unseren Kritikern deshalb ahben wir einen äußerst brisanten Artikel, vor dessen Erscheinen, den obengenannten Rechtsanwaälten, mit der Bitte um eine Stellungnahme, via E-Mail übersandt. Nun wäre es sicherlich eine kluge Variante gewesen darüber mit uns zu diskutieren, denn der Artkel war ja noch garnicht veröffentlicht.Solche brisanten Artikel, sehr geehrter Herr Hösch, veröffentlichen wir niemals ohen entsprechende Unterlagen und Nachweise, und eben einer Vorabstellungnahme des dann zukünftig Betroffenen.Nun diskutieren wir das im Hauptsacheverfahren gerne mit Ihnen aus.Wir sind gespannt auf das Ergebnis.Sie bestimmt auch!Ob diese grosse jetzt beginnende öffentliche Diskussion im Interesse Ihres Mandanten ist, müssen Sie selber entscheiden. Natürlich werden wir den Artkel in einer veränderten Form veröffentlichen. Das Gericht hat ja nun indirekt festgestellt, was wir zunächsteinmal in diesem Artikel schreiben dürfen. Den Rest berichten wir dann, wenn das Hauptsacheverfahren entschieden ist.Auch zukünftig werden wir trotzdem solche brisanten Artikel zu einem Unternehmen, wie in diesem Fall zu JRC Capital Management, dem Betroffenen v o r h e r zur Stellungnahme übersenden. Das aus Gründen der Fairnis.
2013-05-22