Nun haben wir den Text des Antrages der Anwälte beim Landgericht in Köln zum Erlass der einstweiligen Verfügung vorliegen. Ist schon erstaunlich auf welche Spekulation hin das Landgericht in Köln ein solche Verfügung erlässt. Das kann“wird im Hauptverfahren sicherlich keinen Bestand haben. Nun gut. Erstaunlich ist aber auch, das Herr Höch von einer Pressekampagne spricht.Hm, einen Artikel als Kampagne darzustellen ist schon verwegen. Natürlich Herr Höch bekommen wir die meisten Mails mit Informationen von Geschädigten. Wer sollte sich sonst an solche Plattformen wie die unsere wenden? Übrigens auch bei den Verbraucherzentralen melden sich nahezu über 50% in einem Vorgang geschädigte Verbraucher.Natürlich hören wir aber uns nicht nur eine Seite an, wissend das man natürlich auch „Missbraucht“ werden kann, aber sehr geehrter Herr Höch, was denken Sie sich eigentlich warum wir Ihnen den Artikel VORAB zur Stellungnahme zugesendet haben? Genau, um unserer Vorstellung von Fairness und korrekter Berichterstattung genüge zu tun. Was haben Sie mit den Verfügungen gewonnen? Nichts, denn am Montag erscheinen die Passagen des Artikels die das LG Köln eben nicht beanstandet hat.Die sind ja dann sopgar noch gerichtliich abgesegnet. War das Ihr Anliegen? Dann haben Sie ALLES zu 100 % richtig gemacht für Ihren Mandanten JRC Capital Management aus Berlin.
2013-05-24