Am 29. Dezember 2010 haben wir gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG Sammelklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht (Az. 22 O 617/10). Noch vor Urteilsverkündung hat der Versicherungskonzern nun im laufenden Prozess 74.250,36 Euro gezahlt. Das Geld geht nach Abzug der Kosten für den Prozessfinanzierer an knapp 80 ehemalige Kunden, die ihre Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet und einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten. 773 Euro zahlte die Allianz im Durchschnitt pro gekündigtem Vertrag nach. Die Betroffenen hatten ihre Nachzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten, um sie gebündelt und mit mehr Nachdruck vor dem Landgericht Stuttgart einzuklagen.
Abrechnung muss nachvollziehbar sein
Im Verfahren bleibt nun noch streitig, ob die von der Allianz genannten und gezahlten Beträge korrekt sind. Wir wollen wissen, ob die Verbraucher die Zahlen einfach glauben sollen oder ob sie ein Recht auf nachvollziehbare und nachprüfbare Abrechnungen über die korrekte Höhe der Rückkaufswerte und der Stornoabzüge haben. Darüber wird auch in einer anderen Sache (gegen die Axa) am 26. Juni 2013 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Bis dahin hat das Landgericht Stuttgart das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Ein Urteil gibt es noch nicht.
Unwirksame Klauseln
So wie den an der Sammelklage beteiligten Verbrauchern erging es vielen Kunden der Allianz und anderer Versicherungsunternehmen. Sie kündigten ihre Lebens- oder private Rentenversicherung und erhielten als Rückkaufswert eine Auszahlung, die weit unter dem eingezahlten Betrag lag. Auf Beschwerden der Kunden verweigerten die Versicherer Nachzahlungen für Verträge. Doch in Parallelverfahren hatte der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden, dass die in vielen Versicherungsverträgen verwendeten Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes unwirksam sind und seitens der Versicherten ein Nachzahlungsanspruch besteht.
Bei den BGH-Entscheidungen ging es um die Wirksamkeit der Klauseln, da es sich um eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale handelt. In der vorm Landgericht Stuttgart eingereichten Sammelklage geht es ums Geld. Es handelt sich um eine Einziehungsklage, mit der den Kunden die Früchte der bisherigen Verbandsklagen verschafft werden sollen.
Nachzahlung fordern
Ehemalige Versicherungskunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag gekündigt haben, können eine Nachzahlung fordern. Der Rückkaufswert muss neu berechnet werden, außerdem ist ein Stornoabzug nicht zulässig. Nach unserer Schätzung muss beispielsweise die Allianz zwischen 1,3 und 4 Milliarden Euro an ihre Ex-Kunden erstatten, je nachdem, ob sich der Versicherungsriese auf Verjährung beruft oder ob man den durchschnittlichen Nachzahlungsbetrag auf 500 oder 1.000 Euro schätzt. Mehr über das Thema lesen Sie in unserem Beitrag „Nachschlag für Millionen” – hier finden Sie auch einen Musterbrief, mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Stand vom Mittwoch, 29. Mai 2013
Quelle:VBZ Hamburg