Es ist schon ein bermerkenswertes Urteil des Landgerichtes Hamburg, auf das uns ein Unternehmen aus der Kapitalanlagebranche aufmerksam gemacht hat. Das Urteil stammt aus dem Jahre 2008, aber hat nach unseren Recherchen immer noch seine Gültigkeit. Die Werbung von Anlegerschutzanwälten zum Mandantenschnorren ist heute nicht anders als vor 6 Jahren, insofern könnte dieses Urteil in der Tat eine „Zeitenwende“ bedeuten. Lesen Sie das Urteil auf unserer Internetseite diebewertung.de. Sie wissen ja, „mehr Wissen schadet nicht“.
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