Verbraucher erwarten ab 1. Mai mehrere Änderungen durch den Gesetzgeber. Aus dem Bereich der Finanzen sind gleich zwei besonders interessant.

Selbstersteller der Steuererklärung haben nun mehr Zeit diese beim Finanzamt abzugeben. Der Stichtag für die selbst erfasste Steuererklärung war der 31. Mai eines jeden Jahres. Bis dahin mussten die Unterlagen beim Finanzamt vorliegen. Ab dem 1. Mai 2019 lautet der Stichtag 31. Juli und somit haben Selbstersteller zwei Monate mehr Zeit um die Steuererklärung vorzulegen.

Außerdem müssen sich alle Europäer an die neuen 100 und 200 Euroscheine gewöhnen. Die aktuelle Version läuft aus, da sich schon alle anderen Scheine in überarbeiteter Form im Umlauf befinden. Die Europäische Zentralbank und alle EU-Banken legen bis auf weiteres seit April die 500 Euroscheine nicht mehr auf.

Ein neues Sicherheitsmerkmal hält außerdem auch Einzug in die neuen Banknoten. Ein Porträt-Fenster, welches bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist, soll gegen Fälschungen vorbeugen. Wenn der Euroschein gegen das Licht gehalten wird erscheint das Porträt. Einen Austausch der alten Scheine wird es nicht geben. Diese bleiben weiterhin gültig und die Notenbanken tauschen sie nach und nach aus.

Jetzt bleibt die Frage, wohin mit dem Geld aus der Steuererklärung und den Geldscheinen? Unser Kontenrechner (https://www.t-fas.de/konten.html) zeigt, welche Tages- und Girokonten sich lohnen.

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