Abmahnungen von IPPC Law wegen MG Premium und Gamma Entertainment wegen der Nutzung von Erwachsenen Filmen – wie rechtlich reagieren? – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Malteserstraße 170, 12277 Berlin.
Zwei Anwaltskanzleien aus Berlin sind seit Jahren im Markt für Abmahnungen tätig. Es handelt sich um die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Str. 158, 10407 Berlin sowie den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin der als Geschäftsführer der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und in eigener Person als Einzelanwalt Abmahnungen vornimmt. Es geht um Titel im Bereich “FSK 18”, deren Rechteinhaber die MG Premium Ltd. aus Zypern und das kanadische Unternehmen Gamma Entertainment Inc. verantwortlich zeichnen. Filmwerke dieser Art verursachen nach realistischen Statistiken große Datenströme im Internet. Sie gelten als Milliardenmarkt.
Wer eine Abmahnung erhält, muss prüfen, ob er dieser nachkommt, um weitere hohe Kosten und Aufwand zu vermeiden.
Die Beanstandungen sind ähnlich: Der Abgemahnte wird angesprochen, weil über seinen Computer oder sein Netzwerk rechtlich geschützte Werke der MG Premium Ltd. oder der Gamma Entertainment Inc. öffentlich zur Verfügung gestellt worden sind. Dies ist das sogenannte „Filesharing“. Filesharing ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks. Internet-Tauschbörsen gehören zu den Tauschbörsen, an denen Tauschhandel betrieben wird. Das Urheberrecht schützt künstlerische oder wissenschaftliche technische Leistungen, die eine gewisse Originalität und Kreativität aufweisen. Der Schutz besteht unabhängig von einer Registrierung, eines Copyright-Vermerks oder anderen Formalitäten.
Welche Ansprüche macht Herr Daniel Sebastian beziehungsweise IPPC Law geltend? Die Vorwürfe und Ansprüche sind immer gleich:
- Es ist verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
- Ein Vergleichsbetrag soll gezahlt werden.
- Das umgehende und langfristige Löschen der angebotenen Datei von der Festplatte wird verlangt.
- Die Frage ist, wie hiermit umgehen: Die Ansprüche können, müssen aber nicht berechtigt sein.
- Das deutsche Recht mit den entsprechenden Normen sowie der Rechtsprechung gibt die Möglichkeit, hiergegen vorzugehen.
Wichtige Tipps und Tricks:
1. Kontakt zu einem qualifizierten, rechtlichen Berater.
2. Keine außergerichtlichen Zusagen oder Geständnisse gegenüber denjenigen, die diese Briefe versenden.
3. Keine Unterlassungserklärung einfach unterschreiben, sondern genau prüfen.
4. Zahlungsflüsse überwachen.
Mehrfach sind einstweilige Verfügungen und Klagen bekannt geworden, die für den Schuldner (also denjenigen, der abgemahnt worden ist) sehr teuer geworden sind.
Fazit: Fristen drohen – besser qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen als in eine Falle laufen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist seit 1995 zugelassen und wurde mehrfach – unter anderem von der Zeitschrift Capital und dem Handelsblatt – als erfahrener Jurist genannt. Seine Kanzlei vertritt seit Jahren tausende von Geschädigten und Betroffenen.
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