Das bedeutet zunächst einmal nur, dass es genügend Insolvenzmasse gibt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Über den Umfang der vorhandenen und verwertbaren Vermögenswerte besagt das derzeit nichts. Trotzdem ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens natürlich ein wichtiger Schritt für die betroffenen Anleger.
Hier muss man dann seine Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Natürlich kann das auch jeder Anleger selber machen, aber wir wissen aus der Vergangenheit, dass so mancher Insolvenzanmeldungsantrag wegen Kleinigkeiten, die man im Antrag nicht korrekt ausgefüllt hatte, dann bestritten wurde vom Insolvenzverwalter.
Deshalb raten wir jedem Anleger, auch die Anmeldung seiner Forderung bereits durch einen qualifizierten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, um hier dann auch auf der sicheren Seite zu sein. Zudem muss man dann auch einmal genau berechnen, wie hoch die Forderung ist, denn hier zählt nicht nur der angelegte Betrag sondern auch mögliche ausgebliebene Zinszahlungen usw.
Auch die ig adcada rät ihren Mitgliedern zu diesem Vorgehen.
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
Presse-Service
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1