Denn schon wieder hat die BaFin in Deutschland einen Hinweis zum Unternehmen ADCADA veröffentlicht, dagegen hat das Unternehmen zwar Rechtsmittel eingelegt, aber trotzdem ist der Bescheid sofort vollziehbar.
Es war nun mittlerweile der 6. Hinweis zu einem Unternehmen der ADCADA Gruppe aus Ruggell in Liechtenstein und Bentwisch bei Rostock. Das dürfte dann möglicherweise ein nahezu einsamer Rekord an solchen Hinweisen innerhalb nur weniger Wochen sein. Benjamin Franklin Kühn sieht sich jedoch wohl in allen Fällen als „unschuldig“ an. Nun eine Position, die ich an seiner Stelle auch haben würde.
Benjamin Franklin Kühn sollte sicherlich nun alle Kraft seiner Arbeit der Aufklärung von möglichen Missverständnissen mit der BaFin, mit der Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein und der FMA in Österreich widmen, damit er da „heil“ herauskommt.
Ratsam wäre dabei dann wohl auch, dass Benjamin Kühn alle angenommenen Gelder im Rahmen der adcada.healthcare Emission an die Kunden unverzüglich zurückbezahlt. Damit könnte Benjamin Kühn deutlich machen, dass er das Geld als erfolgreicher Unternehmer nicht benötigt und dass er somit abwarten kann, bis der Vorgang aufgeklärt ist.
Abwarten muss man nun wohl noch, was nun in der Schweiz passiert, denn auch da hatte das Unternehmen Geld von Schweizer Anlegern eingesammelt. Auch hier hatte das Unternehmen eine mögliche Ausnahmeregelung genutzt, ähnlich wie in Österreich, Deutschland und Liechtenstein. Wir gehen aber davon aus, dass auch die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz sich das Modell genauer anschauen wird. Ob man das Unternehmen dann auch in der Schweiz auf die Warnliste setzen wird, das wird man abwarten müssen.
update:
Das unternehmen adcada teilt uns mit, das die Warnmedlung auf der Seite der www.fma.gv.at nicht mehr vorhanden ist.
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