AFA AG und Prismalife:Die Kostenausgleichsvereinbarung

Immer wieder führt die Kostenausgeichsvereinbarung zu Diskussionen im Internet. PrismaLife ist eines der Unternehmen die sogenannte Nettoplicen anbieten. Für uns in der Redaktion eines der besten und transparentesten Initiatorenangebote auf dem Markt.Bei Prismalife gibt es für uns nichts zu meckern. Auch über das Unternehmen selber wird im Internet nicht viel „gemeckert“. Gemeckert wird über die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung die dann Vertriebe mit dem jeweiligen Kunden zum Initiatorenprodukt abschließen.Hier wird ganz klar uns transparent ausgewiesen welche Kosten mit dem Abschluss des Vertrages dann entstehen, womit Prismalife dann als Initiator dann wiederum, nichts zu tun hat.

Der Vertrieb legt seine Beratungskosten, ohne Absprache mit dem Initiator, selber fest. Will man nun, aus welchen Gründen auch immer, aus dem Vertra wider heraus gibt es natürlich 2 Partner mit denen man das klären muss. Zum einen dem Unternehmen Prismalife und zum Anderen mit dem Vertrieb mit dem man die Kostenausgleichsvereinbarung abgeschlössen hat.

Hier kommt es dann immer wieder zu Diskussionen auch in Internetforen, die allerdings manchmal auch „gesteuert“ aussehn. Hier könnte man sogar den einen oder anderen Anwalt im Verdacht haben in diesen Internetforen selber zu schreiben.Das natürlich um Mandate zu ergattern.

Bedenken sollte man allerdings, das man einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Einen Vertrag der eine Bezahlung einer erbrachten Dienstleistung regelt.Stellen Sie sich vor, Sie bringen in ihrem Unternehmen eine TOP Leistung und dann bekommen sie ihren vedienten Lohn nicht. was tun Sie? Klar sie gehen vor Gericht weil Sie ihren verdienten Lohn für ihr Arbeit haben wollen. Mit Recht!

Warum haben andere diesen Anspruch nicht?