AKTUELL BERECHNEN MEHR ALS 300 BANKEN UND SPARKASSEN STRAFZINSEN

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) dauert nun schon geraume Zeit. Bei der EZB „geparkte“ Gelder der Geschäftsbanken werden sogar mit Strafzinsen verrechnet. Dies alles soll der Förderung von Kreditaufnahmen und der Belebung der Konjunktur dienen. Gerade in Corona-Zeiten ein schwieriges Unterfangen – derzeit ist auch nicht absehbar, dass sich die Niedrigzinspolitik wieder umkehren wird. Noch vor einigen Monaten waren nicht wenige Menschen der Meinung, dass Negativzinsen sehr wahrscheinlich nicht an private Kunden weitergegeben werden, sondern nur an institutionelle oder sehr hohe Einlagengeber. Doch die nun schon lange andauernden Konditionen der EZB machen den Geschäftsbanken zu schaffen. Dass die Konditionen früher oder später auch an die Kunden weitergegeben werden müssen, ist irgendwann sehr wahrscheinlich kaum noch zu umgehen. Gerade in den letzten Wochen hat die Dynamik der Erhebung von Negativzinsen auch gegenüber privaten Kunden spürbar zugelegt. So haben allein im Monat Oktober mehr als 20 Banken bzw. Sparkassen erstmalig ihren Kunden Entgelte für verwahrte Einlagen auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto berechnet. Seit Jahresbeginn 2020 sind es damit ca. 150 Banken, welche solche Entgelte von ihren Kunden neu erheben. Laut einer Untersuchung des Verbraucherportals biallo.de unter 1.300 Banken summiert sich die Gesamtzahl der Geldhäuser, die Negativzinsen berechnen, nun mittlerweile schon auf mehr als 300 – davon allein 214, die auch im Privatkundenbereich solche Entgelte in Anrechnung bringen. Ende Juli vergangenen Jahres waren dies nur 30 Geldhäuser – die Entwicklung ist also sehr deutlich.

IN WELCHER HÖHE WERDEN NEGATIVZINSEN BERECHNET?

Die EZB erhebt von den Geschäftsbanken einen Strafzins von 0,5 % pro Jahr für Einlagen. Diese Höhe wird in der Regel an die Kunden weitergegeben. Es gibt auch einige Ausnahmen, die noch mehr von ihren Kunden verlangen – derzeit nimmt die Bank 1 Saar dabei mit 0,75 % den Spitzenplatz ein. Dieser Zinssatz gilt für alle Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten ab 10.000 Euro Höhe und mit Eröffnungsdatum ab 27.3.2020. Fachleute rechnen damit, dass dies nur der Anfang ist und sich in naher Zukunft die Bedingungen für Endkunden weiter verschlechtern werden, also z. B. durch Absenkung der „negativzinsfreien“ Freibeträge oder durch Anhebung des Negativ-Zinssatzes. Der Geschäftsführer des Verbraucherportals Biallo – Horst Biallo – geht davon aus, dass über kurz oder lang alle Banken Strafzinsen einführen werden, um sich vor höheren Kundeneinlagen und den damit verbundenen Kosten schützen zu können.

WELCHE FREIBETRÄGE SIND AKTUELL BEI BANKEN ÜBLICH?

Derzeit gelten zwar bei einer großen Mehrheit der Banken Freibeträge bis 100.000 Euro – unter diesem Betrag bleiben Einlagen also frei von einer Negativzinsbelastung. Doch es mehren sich mittlerweile die Anbieter, welche den Freibetrag absenken – so gibt es beispielsweise bereits 20 Banken, welche nur noch einen Freibetrag von 10.000 Euro oder weniger erlauben. 9 Geldhäuser berechnen sogar aktuell ab dem ersten Euro Negativzinsen. Der Kunde muss also schon sehr aufpassen, welche Einlagen er wo stehen lässt. Eine Möglichkeit die Kostenbelastung zu umgehen ist, die Einlagen bei Genossenschaftsbanken zu führen. Hier wird man Anteilseigner und bekommt für seinen Anteil eine jährliche Dividende – die Höhe richtet sich dabei nach dem Geschäftserfolg. So kann man eine attraktive Rendite erzielen – z. B. hat die Raiffeisenbank Hochtaunus für letztes Jahr eine Dividende von 2,5 % gezahlt. Grundsätzlich sollte man sich aber immer gut über die aktuellen Konditionen informieren, damit man nicht von unschönen Kosten für Geldeinlagen überrascht wird.

 

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