Allianz zieht ärmere Kunden über den Tisch

Ältere, ärmere und kinderreiche Kunden der Allianz, die einen Riester-Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, werden nur eingeschränkt an Überschüssen beteiligt. Das hat unsere gemeinsam mit dem Bund der Versicherten durchgeführte Analyse von kleingedruckten Vertragsinformationen und vom Geschäftsbericht des Versicherungskonzerns ans Licht gebracht. 

Kaum Überschüsse für ärmere, ältere oder kinderreiche Allianz-Kunden

Versicherungskunden werden normalerweise an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft beteiligt. Dazu gehören auch die sogenannten Kostenüberschüsse, die entstehen, wenn ursprünglich kalkulierte Kosten unterschritten werden. Davon steht Ihnen als Versicherungsnehmer mindestens die Hälfte zu.

Nicht so bei den Riester-Kunden der Allianz. Kostenüberschüsse bekommen nur diejenigen, deren „Garantiekapital“ größer als 40.000 Euro ist – eine kaum erreichbare Grenze für ärmere, ältere oder kinderreiche Kunden. Diese Benachteiligung weiß die Allianz gut zu verbergen. Im Kleingedruckten heißt es zwar, dass die Kunden an den Überschüssen beteiligt werden, doch erst nach einer Schnitzeljagd durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Versicherungsinformation und Geschäftsbericht erfährt man von der faktischen Ungleichbehandlung, die überdies gegen das Versicherungsrecht verstößt.

3.500 Euro weniger zu Rentenbeginn

Der Bund der Versicherten schätzt, dass dem Allianz-Riester-Kunden damit ein Betrag von bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn nicht zur Verfügung steht. Die so entstehende soziale Schieflage eines staatlich geförderten Produkts ist unerträglich. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Versichertenschutzverein aus dem Norden den Marktführer Allianz abgemahnt. Dieser hat nun bis zum 8. Juni 2012 Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Ungleichbehandlung seiner Kunden zu beenden. Mit diesem Verfahren starten wir eine Offensive, die intransparenten und benachteiligenden Klauseln zur Überschussbeteiligung auf den Prüfstand zu stellen.

Stand vom Montag, 4. Juni 2012

 Quelle:VBZ Hamburg