Hunderte Kunden und ihre Familienangehörigen waren durch die frühen Hinweise über die „Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH“ der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner bereits vorgewarnt.
Pecus Vermögensverwaltung Kunden werden informiert. Wie geht es weiter?
Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Az. 36 p IN 2617/13 nunmehr die Mitteilung gemacht, dass das Insolvenzverfahren am 06.03.2014 über das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin, eröffnet wurde. Die Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vertraut im guten Glauben ihr Vermögen den Verantwortlichen der Pecus an. Pecus kommt von pecunia für Geld (von lateinisch pecus=Vieh). Sicherheit bestand in ganz früherer Zeit also darin, dass Rinder, Schafe, Hühner als Zahlungsmittel dienten, doch heute schaut es für die betroffenen Anleger anders aus.
Konsequenzen der Insolvenz für die betroffenen Pecus-Anleger? – Viele Fragen und Unsicherheiten:
- Als Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin bestellt.
- Wichtig: Ebenso wurde geregelt, dass nunmehr Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen sind (§ 28 Abs. 2 Insolvenzordnung).
- Ebenso wurden sämtliche Personen, die gegenüber der Pecus Vermögensgesellschaft mbH noch Verpflichtungen haben, dazu aufgefordert, nicht mehr an die Pecus direkt zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter. Dies bezweckt die Sicherung der etwaigen Insolvenzmasse.
Verunsicherung der Pecus Kunden berechtigt?
Allerdings ist hier seitens der Kunden der Pecus zu befürchten, dass auch eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht mehr erreicht werden kann. Schließlich wurde gegenüber dem Amstgericht Charlottenburg durch den Insolvenzverwalter auch die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Masseunzulänglichkeit ist ein juristischer Fachbegriff, der einfach mit TOTAL PLEITE übersetzt werden kann.
Wie müssen sich Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die durch den Geschäftsführer Josef Buchsbaum vertreten wird, nunmehr verhalten?
Nach vorliegenden Informationen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wird kommender Woche ein Schreiben des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto an die betroffenen Pecus-Anleger herausgehen, in welchem diese dazu aufgefordert werden, ihre Insolvenzforderung bis zum 05.06.2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Erfahrungen in ähnlichen Fällen, die von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner begleitet wurden, bestätigen die Einschätzung auch von Rechtsanwältin Helena Winker, Ansprechpartnerin für Pecus-Geschädigte, dass noch Hoffnung besteht. „Kunden der Pecus sollten jedenfalls eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ihrer Forderungen vornehmen. Auch wenn die Aussichten, hier noch ein wenig Geld zu erhalten, äußerst gering sind, wurde diese Maßnahme seitens des Insolvenzverwalters empfohlen. Jetzt, wo das Schicksal der Pecus besiegelt ist, müssen sich die geschädigten Anleger an diejenigen halten, die als verantwortlich handelnde Personen noch als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Hier gehen wir im Rahmen der Anlegergemeinschaft Pecus insbesondere gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Werner Ehrentraut, sowie den derzeitigen Geschäftsführer, Herrn Josef Buchsbaum, vor. Aber auch die Beratungsgesellschaften sind hier als Anspruchsgegner in Betracht zu ziehen,“ so Rechtsanwältin Winker von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.
Persönliche Haftung der Hintermänner möglich
Zitat aus dem Handelsregister www.unternehmensregister.de Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 127708 B
PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin. …Geschäftsführer:; 1. Buchsbaum, Josef Werner, *22.10.1946, Wien/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer:; 2. Ehrentraut, Klaus Werner, *05.11.1960, Bad Tölz Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.1996 zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.07.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Bad Tölz (Amtsgericht München, HRB 113970) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.08.1996.
Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer und von Hintermännern für Gesellschaft ist möglich, insbesondere bei Insolvenzstraftaten oder anderen Betrugsstraftaten. Diese führen zu einer sogenannten „Durchgriffshaftung“. Dr. Tintemann, erfahrener Rechtsanwalt hierzu: „Wir sind mit den Rechtsanwälten der Betroffenen (Rechtsanwälte aus Bielefeld) im Gespräch, die Rechtslage ist eindeutig, ob nur bei einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie der PECUS oder einer Gesellschaft nach englischen oder amerikanischen Recht“.
Fazit für betroffene Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH:
Nur weil das Insolvenzverfahren über das Pecus Vermögen nunmehr eröffnet wurde, sollten die verunsicherten Kunden der Pecus nicht ihren Kopf in den Sand stecken. Es gibt noch diverse weitere Anspruchsgegner, die für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Hier besteht allerdings Handlungsbedarf, denn seitens der Gesellschaft ist keine freiwillige Zahlung mehr zu erwarten.Für Rückfragen und fairem Rat stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Helena Winker unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.
Helena Winker
Angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner mbB
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