Anleger hoffen auf weitere Ausschüttungen des SEB Immoinvest
Die ersten Ausschüttungen des sich in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds „SEB Immoinvest“ sollen im Juni und Juli 2012 stattgefunden haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Insgesamt sollten 1,2 Milliarden Euro an die Anleger ausgeschüttet werden. An die meisten Anleger sei eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 EUR pro Anteil erfolgt.
Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt, ob die weiteren Ausschüttungen pünktlich erfolgen werden und in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Bei den Anlegern herrscht deshalb häufig Verunsicherung über den Verbleib ihrer investierten Summe.
Vor der Entscheidung zur Abwicklung am 7. Mai 2012 sei der SEB ImmoInvest zuvor zwei Jahre geschlossen gewesen. Das Fondsmanagement habe dann den Versuch gestartet, die Anleger selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen. Es sei geplant gewesen, den Fonds zunächst für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai 2012, wiederzueröffnen. Der Fonds sollte endgültig wiedereröffnet werden, wenn sich bis mittags dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten. Anscheinend war dies jedoch nicht der Fall, es hätten wohl nicht alle Anleger bedient werden können, die sich von ihrer Beteiligung lösen wollten. Somit sei die Abwicklung bekannt gegeben worden, um den Fonds nicht weiter zu schwächen.
Vielen Anlegern wurde der SEB ImmoInvest als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals dargestellt. Durch eine schuldhafte Falschberatung kann ein Verhalten der beratenden Bank vorliegen, welches zum Schadensersatz führen kann. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Auch sollen Banken oftmals nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. „Kick-Backs“) aufgeklärt haben. Dies kann ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank sein, wenn dies dem Kunden nicht offengelegt wurde.
Anleger sollten einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen und ihnen die Risiken ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
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