In vielen Karriereverläufen fehlt die Balance zwischen Arbeits- und Privatleben. Der Ausgleich kann dann nur noch durch den Totalausstieg erreicht werden. Ist das wirklich zwingend?
Vor einigen Wochen titelte die FAZ: „Opt out Revolution: was Power-Frauen wirklich wollen“. Es geht dabei um top ausgebildete Spitzenkräfte, die in der Mitte des Lebens einfach „Stop“ sagen. Manche steigen, wenn es die finanziellen Verhältnisse erlauben, ganz aus.
Die Motive sind vielfältig: Gerade Rechtsanwälte in verantwortungsvoller Position, haben Jahre der 80 Stunden-Wochen hinter sich, haben Kontakt zu Familie und Freunden verloren, sich keine Zeit für eine eigenes Hobby genommen und fragen sich: was gibt es außer dem Arbeit? Kann ich etwas verändern? Jetzt oder nie!
„Betroffen sind bei weitem aber nicht nur Frauen, wenngleich sie häufiger diese Konsequenz ziehen als ihre männlichen Mitstreiter“, so die Beobachtung von Martin Wollziefer, Inhaber von SW Recht & Personal. „Sie agieren konsequenter und unabhängiger als männliche Kollegen. Vielleicht, weil sie zu Gunsten der Karriere ganz auf Familiengründung verzichtet haben und sich dann nach dem Sinn des Lebens fragen.“
Für Arbeitgeber ist das ein Problem, wenn hervorragend ausgebildete Leistungsträger der Kanzlei in ihren „besten Jahren“ den Rücken kehren.
In den beschriebenen Karriereverläufen fehlt die Balance zwischen Arbeits- und Privatleben. Der Ausgleich kann dann nur noch durch den Totalausstieg erreicht werden – entweder oder.
Wünschenswert ist aber vielmehr eine kontinuierliche Erwerbskarriere ohne vorzeitigen Ausstieg. Wichtigste Voraussetzung, dass Arbeitnehmer die richtige Balance finden, sind die Rahmenbedingungen der Kanzlei: Wie viel Flexibilität wird für Erziehung der Kinder oder Pflege von Angehörigen gewährt? Ist eine Partnerschaft auch in Teilzeit möglich? Verbleibt dem Mitarbeiter Freiraum für eigene Freizeitinteressen? Was trägt die Kanzlei zu einen angenehmem und kollegialen Umfeld bei?
„Kanzleien, die Antworten haben auf diese wichtigen Fragen, haben die besten Aussichten, auf nachhaltig motivierte und loyale Mitarbeiter“, so das Fazit von Martin Wollziefer.
Über:
SW Recht & Personal
Herr Martin Wollziefer
Hauptstraße 182
51465 Bergisch Gladbach
Deutschland
fon ..: 02202 – 9831 732
web ..: http://www.recht-personal.de
email : m.wollziefer@recht-personal.de
Pressekontakt:
SW Recht & Personal
Herr Martin Wollziefer
Hauptstraße 182
51465 Bergisch Gladbach
fon ..: 02202 – 9831 732
web ..: http://www.recht-personal.de
email : m.wollziefer@recht-personal.de