*** Lammsbräu gewinnt Prozess endgültig
*** Bio-Mineralwasser „BioKristall“ ist uneingeschränkt zulässig
*** Susanne Horn: „Ein Gewinn für die Verbraucher, ein Meilenstein für die Bio-Branche.“
Neumarkt, 14. September 2012 – Der Bundesgerichtshof hat gestern Abend das Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth vom 15.11.2011 bestätigt, wonach die Qualitäts-Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ zulässig ist, weil sie den Interessen der Verbraucher nachkommt. Der BGH hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. Die mit dem OLG-Urteil verbundene Auflage, das verwendete Bio-Mineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist, erfüllt Lammsbräu bereits seit Februar 2012.
Nach drei Jahren juristischer Auseinandersetzung schafft das Urteil in Deutschland Rechtssicherheit: Mineralwässer, die die besonderen und präzise definierten Qualitätskriterien der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. erfüllen, dürfen als Bio-Mineralwasser entsprechend gekennzeichnet und auf den Markt gebracht werden. Die Neumarkter Lammsbräu darf damit ihr Bio-Mineralwasser, das sie als „BioKristall“ vertreibt, weiter verkaufen.
Zur Chronologie der juristischen Auseinandersetzung:
– Oktober 2009: Neumarkter Lammsbräu bringt unter dem Namen „BioKristall“ das erste deutsche Bio-Mineralwasser auf den Markt.
– März 2010: Die private Interessensgemeinschaft „Wettbewerbszentrale“, hinter der der Verband Deutscher Mineralbrunnen steht, reicht eine Unterlassungsklage beim Landgericht Nürnberg ein, um die Qualitäts-Auszeichnung „Bio-Mineralwasser“ verbieten zu lassen.
– 19. Januar 2011: Das Landgericht Nürnberg gibt in erster Instanz der Klage statt (AZ3 O 819/10).
– März 2011: Lammsbräu geht gegen das Urteil in Revision.
– 15. November 2011: Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth gibt der Neumarkter Lammsbräu Recht und weist die ursprüngliche Klage der Wettbewerbszentrale weitestgehend ab (AZ 3 U 354/11).
– Dezember 2011: Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Urteil in Revision.
– 13. September 2012: Der Bundesgerichtshof weist den Revisionsantrag als ungerechtfertigt ab.
Susanne Horn, Generalbevollmächtigte der Neumarkter Lammsbräu:
– Zum Urteil: „Wir begrüßen das Urteil sehr, denn es stützt die legitimen Interessen der Verbraucher nach mehr Transparenz auf dem Lebensmittelmarkt. Es zeigt auch, dass unsere Zielsetzung, Bio-Kriterien auch für Mineralwässer einzuführen, richtig ist, schließlich ist Wasser unser allerwichtigstes Lebensmittel überhaupt. Schlussendlich schafft es Rechtssicherheit für uns und unsere Kunden: Das Lammsbräu-Bio-Mineralwasser ‚BioKristall‘ steht auch zukünftig für unsere Kunden in den Regalen der Bio-Geschäfte.“
– Was das für die Branche bedeutet: „Branchenkenner schätzen, dass heute rund 30 Prozent der Mineralwasserbrunnen in Deutschland Bio-Mineralwasserqualität haben. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen, dass nicht wenige Mineralwasser-Hersteller auf dieses Urteil gewartet haben, weil sie sich nun den Bio-Mineralwasserstandards der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. anschließen können. Damit haben Mineralwasserhersteller die Möglichkeit, ihre sehr gute Bio-Qualität auch gegenüber den Verbrauchern zu dokumentieren.“
– Zur Bedeutung für die Bio-Bewegung: „Für die Bio-Branche ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein: Zum einen zeigt es die wachsende Akzeptanz von Bio-Kriterien bei Lebensmitteln. Zum anderen ist es ein Anreiz, weiterhin auch für Lebensmittel außerhalb der EU-Norm mit strengen Regelwerken Bio-Zertifizierungen zu etablieren. Und es bestätigt das Recht der Bioverbände, ehrliche Biokonzepte auf weitere Lebensmittel und Lebensmittelbereiche auszudehnen.“
– Nächstes Ziel: „Damit ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Biosiegel erfolgreich bewältigt. Denn alle staatlich vergebenen Biosiegel sind einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen wird sich die Neumarkter Lammsbräu als nächstes Etappenziel für ein staatlich anerkanntes Biosiegel für Mineralwässer einsetzen.“
Zu Vorgeschichte und Hintergrund:
Zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten:
– Die Verbraucher müssen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern auswählen; diese Wässer weisen zum Teil große Unterschiede in der Wasserqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren u.a. daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen. Diese Stoffe müssen jedoch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.
– Immer mehr Endkonsumenten wünschen für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren; beim Mineralwasser zählen dazu beispielsweise auch Maßnahmen zur Verringerung der Klimagasbelastung.
Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben haben, setzt sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bio-Qualitätsstufe bei Mineralwasser ein: Ein Bio-Mineralwasser muss für die ganze Familie sicher sein. Es muss strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich in unbegrenzter Menge getrunken werden kann. Dabei stehen drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund:
– Zusammensetzung des Wassers (Produktsicherheit, Schadstoffminimierung)
– Ein schonender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit der Mineralquelle und ihrer Umgebung.
– Ressourcenschonende Herstellung und Vertrieb: Verpackung in umweltfreundliche und sichere Gebinde, Verringerung Klimagasausstoß, etc.
Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. hat schon 2009 in diesen drei Bereichen rund 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Bio-Mineralwasser erfüllen muss. Die Kriterien sind strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Quellwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Kriterien durch ein unabhängiges Zertifizierungsinstitut bildet dabei die Grundlage für das Siegel „Bio-Mineralwasser“.
Neumarkter Lammsbräu – das ist der Inbegriff für feine ökologische Biere und Bio-Erfrischungsgetränke. Schon vor 30 Jahren stellte Dr. Franz Ehrnsperger, Inhaber der Traditionsbrauerei, die Weichen für ein durchgängiges nachhaltiges Unternehmenskonzept, das seinesgleichen sucht.
Heute produzieren bei der weltweit führenden Biobrauerei 100 Mitarbeiter rund 62.000 hl Bier pro Jahr, sowie rund 69.000 hl alkoholfreie Getränke (Mineralwasser und eine breite Palette von Öko-Fruchtsaftgetränken). Mit 18 verschiedenen Sorten bietet die Lammsbräu allen Biobierfreunden das breiteste Sortiment des Marktes an, darunter auch Innovationen wie das Alkoholfreie Weizenbier, dessen gesundheitsfördernde Eigenschaften wissenschaftlich bestätig sind. Die Neumarkter Lammsbräu ist die erste Brauerei, die ihr gesamtes Sortiment auf 100% Bio umgestellt hat.
Für die Genießer eines Lammsbräu-Getränkes bedeutet das: Voller Geschmack, reinster Genuss und die Gewissheit, mit jedem Schluck einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Rohstoffe stammen aus kontrolliert ökologischem Anbau aus der Region. Rund um Neumarkt in der Oberpfalz werden dadurch 4.000 ha ökologisch bewirtschaftet. Die Neumarkter Lammsbräu wurde erstmals 1628 urkundlich erwähnt und befindet sich seit rund 200 Jahren im Besitz der Familie Ehrnsperger.
Kontakt:
Neumarkter Lammsbräu Gebrüder Ehrnsperger e.K
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