Aufklärung in Serbien

Serbien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) das Schicksal angeblich verstorbener Neugeborener in Krankenhäusern aufklären. Dabei geht es um den Verdacht, gesunde Säuglinge seien illegal weitergereicht worden.Der EGMR gab mit dem Urteil heute einer serbischen Mutter Recht, deren Sohn 1983 in einem staatlichen Krankenhaus kurz nach der Geburt angeblich gestorben war. Die Mutter wurde nicht über die Todesursache informiert und konnte die Leiche ihres Kindes nie sehen. Außerdem wurde der Tod des Kindes nie offiziell registriert. Die Frau vermutete, ihr Kind sei illegal adoptiert worden.