Aufruf an die Gläubiger der Future Business KG aA- stimmen SIE bitte nicht dem Vorschlag des AG Dresden- Rechtsanwalt Gloeckner- als gGV zu wählen zu!

Herr Gloeckner mag als Anwalt durchaus geeignet sein solch eine Position juristisch zu bekleiden, aber das Ganz“Drumherum“ wie das alles abgelaufen ist, ist aus unserer subjektiven Sicht, sehr merkwürdig zu nennen. Rechtsanwalt Gloeckner von GP Law aus Nürnberg, hat seiner Zeit den Antrag auf Insolvenz für das Unternehmen Future Business KG aA gestellt, nicht ohne zu erwähnen „das er gleichzeitig Dr. Kübler als Insolvenzverwalter empfehle“. Der ist es ja dann auch geworden, hat sich damit ein Honorar in Millionenhöhe gesichert, man könnte jetzt sagen „auf Empfehlung von Herrn Gloeckner“. Nun könnte sich ja Herr Kübler durchaus gedacht haben „da revanchiere ich mich mal“ und empfehle den RA Gloeckner als gemeinsamen Gläubigervertreter, auch ein Millionenmandat. Rechtsanwalt Kübler bestand in einem Gespräch mit uns darauf „das der Vorschlag vom Gericht gekommen sei, nicht von ihm“. Wie dem auch sei. Durch die Wahl dieses Wahlvorschlages würde über diesem Verfahren i m m e r der Verdacht eines „abgekarteten Spiels“ kreisen. Das will sicherlich das AG Dresden unter seinem Präsidenten, aber auch RA Kübler nicht. Was tun, Sie als Gläubiger sollten den Rechtsanwalt nicht wählen. das Gericht sollte mindestens 3 Kandidaten zur Wahl stellen.Die Kanzlei GP Law sollte sich aus dem Vorgang zurückziehen. Sicherlich ist das unsere subjektive Meinung, aber hier geht es um das Geld der Gläubiger. Warum unterbreiten zum Beispiel nicht die 3 zu bennenden Kandidaten nicht ein Honorarangebot „was sie an Honorar haben wollen, wenn man sie als gemeinsamen Gläubigervertreter wählt“. Alles Geld was man dort einsparen kann, kommt der Insolvenzmasse zu Gute. Denken Sie einmal darüber nach!

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Thomas Bremer

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