Axel Springer AG verurteilt

Das Landgericht Berlin hat die Axel Springer AG wegen unlauterer Abowerbung verurteilt. Das Gericht verbot dem Medienunternehmen, Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt haben, mit der Aufforderung anzuschreiben, sie zurückzurufen, weil noch eine Frage aufgetreten sei, wenn der Kunde tatsächlich auf diesem Wege dazu bewegt werden soll, seine Kündigung zurückzunehmen (Anerkenntnis-Urteil v. 17. Februar 2012, Az. 16 O 558/11). Wir hatten nach Beschwerde einer betroffenen Verbraucherin Klage gegen die Axel Springer AG eingereicht.

Der Trick mit dem Rückruf
Frau Ö. aus Hamburg übermittelte uns ein Schreiben, das sie nach der Kündigung ihres Abonnements der Zeitschrift Funkuhr vom Verlag erhalten hatte. In diesem stand: „Bei der Bearbeitung des Vorgangs ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen.“ Als ihr Mann den Anruf tätigte, versuchte die Vertriebsmitarbeiterin am Telefon, ihn mit Nachdruck von der Kündigung abzubringen.

Die Axel Springer AG steht mit dieser Vertriebsmasche übrigens nicht alleine da. Auch den Bauer Verlag haben wir bereits verklagt und vor Gericht gewonnen (siehe „Bei Rückruf: Abo”).

Schluss damit
Beim Kampf um Abonnenten ist den Verlagen anscheinend jedes Mittel recht. Einen Anruf des Kunden zu provozieren, um angeblich Abwicklungsfragen zu klären und stattdessen ein Verkaufsgespräch zu führen, verstößt klar gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs.

Wir hatten die Axel Springer AG wegen ihres unlauteren Vorgehens im Herbst 2011 zunächst abgemahnt und – nachdem sich das Verlagshaus, weigerte eine Unterlassungserklärung abzugeben – schließlich verklagt. Hält sich der Medienkonzern nicht an das Urteil des Landgerichts Berlin, kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen.

Quelle:VBZ Hamburg