BaFin knickt ein:Provision darf weitergegeben werden

Geklagt hatte der Fondsvertrieb AVL. Entscheiden hatte das VG Frankfurt im Oktober 2011 . Der Klage des Fondsvertriebs AVL gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde stattgegeben. Damit wurde entschieden, dass ein Versicherungsvermittler des AVL seine Provision an die Versicherten ganz oder teilweise durchleiten darf (Az.: 9 K 105/11.FG). Die Bafin hatte damals eine Sprungrevision angekündigt.Diese hat die BaFin nun zurückgezogen.