Banken:schöner Artikel-wetten das sich nichts ändert!

Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Ergebnisse von Finanztest – unabhängig von ihrer Kritik an einzelnen Bewertungsfaktoren der Untersuchung – zum Anlass nehmen, Banken und Sparkassen nochmals auf die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben sowie gemeinsam mit der SCHUFA – als Vertragspartner der Banken und Sparkassen – auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale und die Folgen einer falschen Merkmalssetzung hinzuweisen.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2010 im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie unter anderem die Verpflichtung der Banken und Sparkassen zur vorvertraglichen Information geregelt. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und damit auch die vorvertragliche Informationspflicht in ihre Geschäftsprozesse integriert.

Das Gesetz gibt vor, dass die vorvertraglichen Informationen für Verbraucherkredite rechtzeitig vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages auszuhändigen sind. Ein konkreter Zeitpunkt zu dem die sehr umfangreichen Europäischen Standardinformationen, ausgehändigt werden sollen wird im Gesetz nicht vorgegeben. Der Testbericht zeigt auch, dass die Banken die Anfragen, zumindest teilweise als sehr allgemeine Kreditanfrage verstanden haben und nicht als direkte Vorbereitung auf einen Vertragsschluss. Dies erklärt auch etwa die Aushändigung von allgemeinen Informationsbroschüren.

Allein der Umstand, dass die Aushändigung der Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite nicht schon in diesem Erstgespräch erfolgt ist, führt somit nicht automatisch zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Die anderslautende Bewertung im Test und die damit verbundenen Abwertungen im Testergebnis sind deshalb fragwürdig. Allerdings sollte eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA im Zuge einer Kreditanfrage ohne Zweifel nicht zu einer Bonitätsverschlechterung des Kunden führen.
Quelle:bdB

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für Die Deutsche Kreditwirtschaft
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