Das Internet ist ein Marktplatz für Bewerber und Arbeitgeber. Auch wenn viele möglich ist, ist bei weitem nicht alles erlaubt: Wer in wettbewerbswidriger Weise über das Internetnetzwerk Xing Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anschreibt, kann zu „erheblichen Zahlungen“ verpflichtet werden. Das Landgericht Heidelberg entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass bei einer Abwerbung in bestimmten Fällen eine unzulässige geschäftliche Handlung vorliegt. Das Gericht gab damit einem Unternehmen aus dem IT-Bereich recht.Im vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter eines konkurrierenden Unternehmens versucht Mitarbeiter des kalgenden Unternehmens abzuwerben.XING war das Mittel dafür.
2013-01-27