Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Pasquay hat ein aus Anlegersicht sehr positives Urteil gegen die Prisma Life AG erstritten, so kann man derzeit wieder mal in vielen Veröffentlichungen des Vereins lesen. Hier wird ein vermeintlich gutes Urteil aus unserer Sicht nicht nur zur Aufklärung genutzt, sondern auch zur Mandantengewinnung für eine Kanzlei. Natürlich ist es wichtig, daß solche Urteile bekanntwerden, aber erst dann wenn diese dann endgültige Rechtskraft erlangt haben.Das dürfte hier genau nicht der Fall sein. Wir raten ab solche Anwälte zu kontaktieren. Die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer kann Ihnen sicherlich, auf Nachfarge, immer einen geeigneten Anwalt empfehlen.
2013-02-18