Bubble Tea

Ernährungsphysiologisch gesehen ist das größte Problem, dass hiesige „Bubble-Teas“ mit großen Mengen Sirup gemixt werden. Der Drink enthält dadurch sehr viel Zucker, so dass ein kleiner Becher (300 Milliliter) auf 300 bis 500 Kilokalorien kommen kann.

Zudem bieten keineswegs alle Bars normale Portionsgrößen von 200 bis 250 Milliliter an. Teils beginnt die Bechergröße erst bei 500 Milliliter. Auch 1-Liter-Becher sind im Angebot. Überdies zählt nicht nur der Zucker; auch die Perlen sind nicht ohne: 100 Gramm Tapiokastärke liefern 344 Kilokalorien. Auf ein 300-Milliliter-Getränk kommen üblicherweise etwa 30 Perlen. Allerdings hat es jeder selber in der Hand, das Kalorienbömbchen zu entschärfen: Wer wenig Sirup nimmt und keine Tapiokaperlen, liegt kalorisch im unteren Bereich; dafür sättigt der Drink natürlich weniger.

Als problematisch kann sich außerdem die in den Getränken vorhandene Fruktose erweisen. Denn der Fruchtzucker wird mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Erhöhung der Blutfettwerte und steigendem Gicht-Risiko in Verbindung gebracht.

Für die bunten Farben und vielfältigen Geschmacksrichtungen braucht`s natürlich Farbstoffe (womöglich sogar Azo-Farbstoffe), Aromen, Säuerungsmittel und Konservierungsstoffe. Es gibt allerdings auch schon Anbieter, die frisch aufgebrühten Bio-Tee aus fairem Handel verwenden, auf Zusatzstoffe verzichten und auf echte Frucht und Bio-Agavendicksaft zum Süßen setzen. Ob solche „Bubble-Teas“ allerdings bei Jugendlichen einschlagen, erscheint fraglich. Eltern sollten außerdem bedenken, dass Bubble-Tea auf der Basis von schwarzem Tee natürlich auch Koffein enthält und damit für Kinder ungeeignet ist.

Fehlende Kennzeichnung problematischer Stoffe

In Gaststätten, also auch den Bubble-Tea-Bars, reicht es aus, eingesetzte Farbstoffe, Aromen, Konservierungsmittel oder Süßstoffe in der Getränke-und Speisekarte einfach mit dem so genannten Klassennamen wie beispielsweise „Aromastoff“ oder „Konservierungsmittel“ zu bezeichnen. Außerdem ist anzugeben, wenn ein Getränk Koffein oder Chinin enthält. Detailliertere Informationen sind nicht nötig, da davon ausgegangen wird, dass das Personal sie mündlich geben kann. Stichproben von Verbraucherzentralen haben jedoch gezeigt: Das Personal weiß nur das, was auf der Karte steht.

Deshalb könnten in den Getränken auch gesundheitsgefährdende Azo-Farbstoffe für Strahlkraft sorgen, ohne dass sie genannt werden. Denn bislang muss in der EU nur auf verpackten Lebensmitteln ein Warnhinweis prangen. Der lautet für die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Allurarot (E 129) und Cochenillerot A (E 124): „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“.

Zwar sieht die neue Lebensmittelinformationsverordnung vor, dass allergene Stoffe auch in loser Ware (zum Beispiel Milch und Milcherzeugnisse, Nüsse und glutenhaltiges Getreide) zu kennzeichnen sind – vorgeschrieben ist die Deklaration aber erst ab Dezember 2014.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt, dass sich vor allem Kinder leicht an den Bubbles verschlucken können. „Geraten die Kügelchen über die Luftröhre in die Lunge, können sie zu einer Lungenentzündung oder sogar zu einem Lungenkollaps führen.“ Von den Behörden fordert der Verband, Kleinkinder vor dem Getränk wirksam zu schützen: „Die Verkehrsfähigkeit von Bubble-Teas ist zumindest für Kleinkinder nicht gegeben. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und die Landesministerien sollten darauf dringen, dass Warnhinweise auf den Bubble-Tea-Bechern, auf den Verpackungen und in den Läden stehen.“ Einige Bars haben bereits reagiert und warnen, dass das Getränk mit dem irreführenden Namen für Säuglinge und Kleinkinder tabu ist.

Quelle.VBZ Berlin