Finanzbeamte sind durch ständige Änderungen des Steuerrechts überfordert.
Essen, 06. September 2012****Was viele von uns schon längst im Gefühl haben, bestätigt der Bundesrechnungshof schwarz auf weiß in seinem kürzlich veröffentlichten Bericht über den Vollzug der Steuergesetze.Viele Steuererklärungen werden ungenau geprüft, da hierfür das Personal fehlt. Die Finanzbeamten sind durch die schiere Masse der Erklärungen – immerhin 24 Mio. Steuererklärungen allein von Arbeitnehmern – sowie die ständigen Änderungen des Steuerrechts überfordert. Konsequenz: Steuergesetze werden nicht mehr rechtlich einwandfrei umgesetzt, so das Gutachten.
„Daran ändert auch die sogenannte maschinelle Bearbeitung von Steuererklärungen nichts. Denn die Programme erkennen Fehler und widersprüchliche Angaben oft nicht. Bereits im Februar 2011 kam der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass die Finanzämter z. B. die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 – 90 Prozent der Fälle gewähren, ohne zu kontrollieren, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Der Grund: Erst wenn bestimmte Wertgrenzen erreicht sind, ist eine nähere Prüfung durch den Finanzbeamten vorgesehen“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.
Der Beamte seinerseits kämpft mit einem sich immer rasanter wandelnden Steuerrecht. Allein zwischen 2006 und 2010 hat der Gesetzgeber insgesamt 102 Änderungen beschlossen.
„Allein in der Einkommensteuer sind 428 Bestimmungen durch 48 Gesetze geändert worden. Das sind pro Jahr 25% mehr Änderungen als in dem Zeitraum davor. Hinzu kamen 229 Anwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums, die missverständliche Steuergesetze klarstellen sollten“, bricht Steuerberater Roland Franz eine Lanze für den Finanzbeamten.
Nur ein Beispiel für ständige Neuerungen: Die bereits erwähnte 2003 eingeführte Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde schon 5 Mal geändert. Zum Teil sehr grundlegend. Die Finanzämter müssen deshalb genau im Auge behalten, wann welche Gesetzesfassung mit welchen Regelungen anzuwenden ist. Da kann man schon mal den Überblick verlieren.
Umso wichtiger ist für Steuerberater Roland Franz, dass jeder Steuerzahler selbst über die aktuelle Rechtslage informiert ist. Denn es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass sich der zuständige Finanzbeamte im Dickicht des komplizierten Steuerrechts verheddert – und dem Steuerzahler dadurch Geld verloren geht.
Um das zu verhindern, bietet Roland Franz & Partner regelmäßig Mandanteninformationen an und sorgt durch ständige Fortbildungsseminare und Mitarbeiterschulungen dafür, dass alle Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand des aktuellen Steuerrechts sind.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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