Das Land Rheinland-Pfalz hat wohl eine CD mit Daten von Steuersündern mit Konten in der Schweiz gekauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Steuerfahnder haben wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Die Steuer CD soll den Finanzbehörden des Landes wohl bereits im letzten Jahr angeboten worden sein. Nun hat sich das Land wohl Anfang des Jahres dazu entschlossen, die besagte CD nach einer vorherigen Prüfung des Materials zu kaufen. An diesem Kauf sollen sich unter anderem auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt haben.
Es handelt sich wohl um hunderte Millionen Euro Steuern, die hinterzogen worden sein sollen. Die Ermittlungen sollen auf Hochtouren laufen. Zunächst sollen ca. 4000 Fälle überprüft werden, in denen die Eigentümer der Konten dieselben nicht in ihrer Steuererklärung aufgeführt haben. Vielfach sollen die Inhaber der Konten das sog. „Zwei-Konten-Modell“ benutzt haben, bei welchem der Inhaber zwei Konten bei einem Finanzinstitut innehat. Das erste Konto wird dem deutschen Finanzamt gemeldet, das zweite nicht, sodass dessen Zinsen nicht versteuert werden.
Die Daten sollen bereits an Steuerbehörden in der gesamten Bundesrepublik verteilt worden sein und die momentan laufenden Überprüfungen und Auswertungen werden vermutlich das restliche Jahr andauern.
Steuerhinterzieher haben somit momentan Grund zu zittern: Immer wieder kommt es zu Aufdeckungen der Steuerhinterziehung und das für die Staatskasse sehr ertragreiche Vorgehen dürfte noch eine Weile verfolgt werden. Für Steuerhinterzieher gibt es aber eine Möglichkeit einer Strafe zu entgehen: Die Selbstanzeige. Allerdings handelt es sich hier um einen komplexen Prozess, an den nicht überstürzt und unerfahren herangegangen werden sollte. Denn falls es bei der Selbstanzeige zu Fehlern kommt, können trotzdem eine Strafe und empfindliche Steuernachzahlungen drohen. Dies kann durch die Beratung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts vermieden werden.
Daher ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes in einer solchen Situation dringend zu empfehlen. Viele deutsche Staatsbürger könnten sich dadurch strafbar gemacht haben, dass sie unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben und sollten nun die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige mithilfe anwaltlicher Beratung in Erwägung ziehen.
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