Es war die Meldung des Tages, und wir haben die zuerst gelesen bei diebewertung.de aus Leipzig. Die Insolvenz des Unternehmens wird sich nun sicherlich nun schnell unter den Anlegern herumsprechen, und viele Anleger werden sich natürlich die Fragen stellen, was kann ich jetzt tun? Was muss ich jetzt tun? Zunächst einmal nichts überstürzen, so Rechtsanwalt Thomas Pforr, denn durch die Insolvenz ist zunächst einmal gesichert das das jetzt noch vorhandene Vermögen für die Insolvenzmasse gesichert ist. Wieviel Geld, und was dort an Werten noch vorhanden ist wir der Insolvenzverwalter nun herausfinden müssen, um dann ein Insolvenzgutachten zu erstellen. Danach entscheidet dann das zuständige Gericht, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird oder mangels vorhandener Masse dann eingestellt werden wird. Das ist reine Spekulation zu diesem Zeitpunkt. Natürlich sollte jeder betroffene Anleger nun einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen, welche Chancen er hat wenigstens einen Teil seines eingezahlten Kapitals wieder zu bekommen.
Da es hier um ein Nachrangdarlehen ging, kann es durchaus sein, so Rechtsanwalt Thomas Pforr, das der Insolvenzverwalter sogar die bereits an die Kunden gezahlten Ausschüttungen zurückfordern wird, um diese dann der Masse zuzuführen. In wenigen Worten, so Thomas Rechtsanwalt Thomas Pforr, lässt sich das nicht erklären, da auch unserer Erfahrung nach jeder Einzelfall anders zu bewerten sein wird. Da hilft dann nur ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt in der Konsequenz.
Bad Salzungen
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