Nicht jedem von uns liegt es, sich kontinuierlich um den eigenen Versicherungsschutz zu kümmern. So kann es passieren, dass der Versicherungsordner jahrelang unberührt im Regal steht. Die Policen darin entsprechen möglicherweise schon lange nicht mehr der Lebensituation. Unter Umständen gibt es bereits zeitgemäßere Policen, mit mehr Schutz und mehr Flexibiltät, mit denen der Lebensstandard, die Familie und die eigene Arbeitskraft besser abgesichert werden könnten.

Existenzschutz ist für alle wichtig, denn in jeder unserer Lebensphasen sind wir von unterschiedlichen Gefahren umgeben. Wer alle Risiken abdecken will, kann mit viel Aufwand und hohen Kosten rechnen. Das macht das Leben nicht leichter. Und die Garantie für eine vollständige Abdeckung ist so auch nicht gewährleistet.

Rundum abgesichert

Bei CARDEA.life gibt es einen Rumdum Versicherungsschutz für eine dauerhafte Absicherung der Existenz. In der Mehr Gefahren Police sind sechs Lebensrisiken abgesichert: Unfallinvalidität, Pflegebedürftigkeit, schwere Krankheiten, der Verlust von Grundfähigkeiten wie gehen und sehen, der Todesfall und optional Berufsunfähigkeit. Um alle diese Gefahren des Lebens abzusichern, müssen lediglich einmal acht Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Mit der CARDEA.life Existenzversicherung werden anders als bei anderen Versicherungen viele Einzelversicherungen überflüssig. Alles in einer Versicherung abzusichern, hat weitere Vorteile: keine mehrfachen Vertrags- und Verwaltungskosten, keine Doppelabsicherung, die Geld kosten, ein Vertrags- und Ansprechpartner. Das spart Zeit und Geld. Mit der CARDEA.life Existenzversicherung kann man sich in nur einem Vertrag gegen die wichtigsten Lebensrisiken absichern.

Eine Krankheit, zwei Versicherungsleistungen möglich

Die CARDEA.life Existenzversicherung sieht zwei Leistungsarten vor: eine Rente bei Unfallinvalidität, Pflegebedürftigkeit oder Verlust der Grundfähigkeiten sowie eine Kapitalzahlung bei schweren Krankheiten oder Tod. Es ist auch möglich, dass eine Rente und eine Kapitalzahlung zusammen oder nacheinander geleistet werden. Ein Beispiel: Erleidet der Versicherte einen Schlaganfall, erhält er eine Kapitalzahlung aus der Absicherung gegen schwere Krankheiten und eine Rente für den Verlust des Sprachvermögens (Grundfähigkeit), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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