Lang hatte sich die Commerzbank dagegen gewehrt. Nun hat das LG Nürnberg-Fürth jedoch entschieden, das die COBA erhaltene Provisionen (kick back) offenlegen muss. Ein sehr verbraucherfreundliches Urteil.
2013-02-14
Lang hatte sich die Commerzbank dagegen gewehrt. Nun hat das LG Nürnberg-Fürth jedoch entschieden, das die COBA erhaltene Provisionen (kick back) offenlegen muss. Ein sehr verbraucherfreundliches Urteil.
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