Die Stellungnahme lässt durchaus noch viele Fragen offen, denn nur mit der Erstellung eines Prospektes dürfte es rechtlich dann sicherlich nicht getan sein.
Rückwirkend etwas zu heilen, was man falsch gemacht hat, dürfte rechtlich dann nicht möglich sein, insofern wird diese Stellungnahme sicherlich noch für sehr viel Wirbel sorgen.
Ob das so gewollt war?
Stellungnahme der Co.net Verbrauchergenossenschaft:
Zur Erklärung der BaFin „BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG gewähren“ nimmt die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wie folgt Stellung:
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG arbeitet sein 19 Jahren mit wachsendem Erfolg für ihre Mitglieder, gehört seit drei Jahren zu den Wachstumschampions der Zeitschrift Focus und wurde 2019 vom F.A.Z.-Institut in ihrer Kategorie zu „Deutschlands bester Genossenschaft“ gewählt.
Der Förderzweck sind im Kern Einkaufsvorteile bei mittlerweile rund 10.000 Kooperationspartnern, zudem wurden von den Genossenschaftsanteilen eine Reihe von Ferienimmobilien erworben, die Mitglieder im Sinne von Einkaufsvorteilen mit einem attraktiven Preisnachlass buchen können.
Insbesondere durch diese konservative und solide Anlagepolitik werden über den Förderzweck hinaus seit Jahren überdurchschnittliche Dividenden erzielt, die den Mitgliedern der CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG ebenfalls zu Gute kommen.
Mit der BaFin ist die CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG seit längerer Zeit im Gespräch. Die vorgenannte Erklärung der BaFin ist im Sinne des gesetzlichen Schutzes verständlich, steht aber aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu der entstandenen öffentlichen Verunsicherung durch eine solchen Maßnahme.
Wir haben gegenüber der BaFin vorausschauend und proaktiv erklärt, dass die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG einen Verkaufsprospekt zeitnah zur Genehmigung einreichen wird. Daran halten wir fest. Gegenüber den Mitgliedern erklärt der CO.NET-Vorstand: Es gibt durch die BaFin-Meldung keinerlei drohende Verluste, der Wert der durchCO.NET erworbenen Ferien- und sonstigen Anlagen übersteigt den Wert der Genossenschaftsanteile. Insofern ist jedes Mitglied der CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG abgesichert.
Die Stellungnahme kam von Frank Heinrich Schulungs- und Ausbildungsleitung der Co.net. Wir unterstellen einmal, dass Herr Heinrich zu dieser Stellungnahme befugt ist.
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