Damit ersetzt die elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach mehr als 73 Jahren das gedruckte Bundesgesetzblatt. Das Grundgesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 verkündet. Nach mehr als 8.700 Ausgaben ging am Freitag, 30. Dezember 2022, die letzte gedruckte Ausgabe des Bundesgesetzblattes zur Post.
Ab dem 1. Januar 2023 werden die Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschliesslich online auf der neuen Publikationsplattform des Bundes www.recht.bund.de veröffentlicht. Dort können Sie das digitale Bundesgesetzblatt lesen, herunterladen, ausdrucken und über einen Link weitergeben. Mit Hilfe verschiedener Filter in der Suchfunktion ist es möglich, gezielt nach Proklamationen und Bekanntmachungen zu suchen. Sie können auch den Newsletter abonnieren, der Sie regelmäßig über neue Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert. Alle Publikationen werden als Einzelausgaben in einem neuen einspaltigen Layout veröffentlicht.
Die Veröffentlichungen im elektronischen Bundesgesetzblatt werden von der BfJ-Redaktion betreut. Erstmals wird das digitale Dienstsiegel des BfJ für die elektronische Verkündung eingesetzt, da jede Ausgabe mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen werden muss, damit ihre Echtheit und Unversehrtheit jederzeit überprüft werden kann.