Das bekommen Sie bei Sylvia Grünert von der PflegeSG, und natürlich vom medizinischen Dienst der Krankenkassen. Der MDK erstellt solche Gutachten immer im Auftrag der Krankenkasse für die Pflegeversicherung dann, wenn ein Antrag hierauf bei der zuständigen Krankenkasse gestellt wird.Doch aufgepasst, rät Sylvia Grünert, denn der MDK begutachtet häufig nicht im Sinne des Antragstellers. Deshalb rät Sylvia Grünert i m m e r zur Erstellung eines privaten Pflegegutachtens um Ihre Position, auch in einem möglichen Widerspruchsverfahren, dann ausreichend begründen zu können.Sylvia Grünert bietet ihre Dienstleistung in Sachsen- Sachsen Anhalt -Thüringen-Berlin und Brandenburg an.
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