Debi Select: „verstärkte Aktivitäten“ von CLLB?

In den letzten Tagen haben wir von einigen Anlegern merkwürdige Schreiben (im Sinne von des Merkens würdig) erhalten. CLLB macht sich hier wohl den ganzen Adressbestand zu nutzen um Anleger zu informieren. Ob man das macht um Mandate zu gewinnen wissen wir nicht, aber es gibt User die dies vermuten. Wir wollen dazu nicht spekulieren.

Wir haben genau das befürchtet, als wir davon erfahren haben,dass die Adressen komplett an die beteiligten Anwälte weitergegeben worden sind. Wir haben das Schreiben von CLLB einmal zur zuständigen Anwaltskammer und zu einem Rechtsprofessor zur Beurteilung weitergegeben.

Wir wollen wissen, ob das so in Ordnung ist. Zu erwarten ist allerdings, das weitere Kanzleien auch diesen Weg gehen werden. CLLB will wohl, so kann man das auch interpretieren, an die Vermittler herangehen bezüglich einer möglichen Haftung.

Uns ist allerdings bis zum heutigen Tage k e i n Urteil bekannt, welches CLLB erstritten hat, in dem ein Vermittler verurteilt wurde. Lediglich die von CLLB dutzendfach verbreitete Meldung „Prozesskostenhilfe für einen Mandanten ist uns bekannt.

Unserer Meinung nach geht CLLB den falschen Weg, denkt möglicherweise zuerst einmal an das Unternehmen CLLB (Rechtsanwaltsfabrik meinte ein User?) denn jedes Mandat bringt letztlich Geld ein.

So mancher Anleger erteilt das gerne „nach dem Prinzip Hoffnung“. In den seltesten Fällen kommt dann wirklich mehr dabei heraus.

Wir habend azu aber auch den Spezialisten für Vermittlerhaftung der BEMT Rechtsanwälte, RA Marc Ellerbrock, zu dem Anlegeranschreiben der CLLB Rechtsanwälte befragt.

Hier seine Antwort an die Redaktion:

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Die jetzige Welle von Anlegeranschreiben mit dem Fokus auf Vermittlerhaftung überrascht uns nicht. Sie war spätestens seit den Debi Select-Gesellschafterversammlungen in Essenbach abzusehen. Der Kollege Klumpe hat angekündigt, dass er stellvertretend für die Debi Select-Geschäftsführung die Anlegeradressen heraus geben werde. Wir weisen auch seit Monaten darauf hin, dass dies geschehen wird. Der BGH stützt leider eine solche Herausgabe. Es wird auch nicht die letzte Welle gewesen sein, da die Anlegeradressen an mehrere Rechtsanwaltskanzleien heraus gegeben wurden.

Es handelt sich alles in allem um einen nahezu „normalen“ Vorgang in diesem Geschäft, insbesondere, wenn ein Vorgehen gegen die Fondsgesellschaften selbst unsicher erscheint. Der von den Anlegerschützeranwälten gelegte Fokus auf die vermeintliche Vermittlerhaftung ist natürlich ein besonders emotionaler Aufhänger für die Anleger, die Geld verloren haben. Wir vertreten viele Finanzdienstleister erfolgreich und erleben das häufig. Anleger und Vermittler werden schon wissen, wie sie solche Aktionen zu werten haben.

Meiner Ansicht nach haben die Vermittler auch bislang gute Argumente gegen den bisherigen Kanon der Vorwürfe. Über angebliche Kick-backs müssen sie nämlich als freie Anlageberater nicht aufklären, ein mittelbarer Kommanditist haftet eben nicht wie ein Vollgesellschafter und die Kündigungsmöglichkeiten stehen direkt im Gesellschaftsvertrag. Viele von den von uns vertretenen Vermittlern haben auch eine gute Beratungsdokumentation. Natürlich ist das alles ein Frage des Einzelfalls, aber grundsätzlich liegt die Latte für einen Kläger in einem solchen Verfahren schon recht hoch.

RA Marc Ellerbrock
BEMT Rechtanwälte

Nun sind wir ja mal gespannt ob sich CLLB zu dem Artikel bei uns äussert.

Schreiben CLLB