Wenn, und das Gericht sollte hier einen Prospektfehler wirklich feststellen,dann wird es möglicherweiss eng für die Berater. Berater sollten das nicht unterschätzen und sich einen Anwalt suchen der Ahnung von diesem Metier hat.Bei Debi Select scheint ja BEMT der Anwalt zu sein, der vorallem die Vermittler vertritt, wenn wir das richtig verstanden haben.Also, liebe Debi Select Vermittler, bitte dann an Daniel Blazek in Verbindung setzen. Er kennt die Materie.
2012-09-13