Bei Debi Select gibt es nach dem aktuellen Hin und Her nun Neuigkeiten, die wir Ihnen hier direkt mitteilen möchten.
So kommt es vorläufig nicht zum Abschluss der angedachten Dritt-Käufe. Zudem ist eine Gesamtlösung mithin außergerichtlicher Geldzahlung der Fondsgesellschaften an die Mandanten zur Schadensbegrenzung nicht erreicht worden. Entsprechende Bemühungen sind als beendet anzusehen.
In Aussicht gestellt wird eine Sanierung der Fonds. Das LG Landshut stellte die Fehlerhaftigkeit der Verkaufsprospekte fest, was nun Schadensersatzansprüche prinzipiell ermöglicht. Herr Josten könnte unter Umständen als prospektverantwortlicher Hintermann haften.
Ausführliche Erläuterungen und Hinweise für Mandanten finden Sie im Schreiben hier: