Sehr geehrter Herr Bremer,
anbei erhalten Sie unser Schreiben vom gestrigen Tage in anonymisierter Form zur Kenntnisnahme. Es geht dabei um das Treffen mit dem Kollegen Klumpe vom 06. September 2012 und die weiteren geplanten Schritte. Enthalten ist auch ein schon recht aufschlussreiches Organigramm der Debi Select-Struktur, welches noch nicht einmal vollständig ist (aber demnächst vervollständigt wird).
Ich nehme Ihre Anregung gerne einmal auf, dass dies auch andere Anleger als diejenigen, die von uns vertreten werden, interessieren dürfte.
Gleichwohl weise ich darauf hin, dass wir derzeit keine weiteren Anleger aufnehmen. Wir versuchen erst einmal auftragsgemäß, eine Lösung mit der Gegenseite zu finden, soweit unsere Mandanten dies wünschen. Das ist bei der Menge der von uns vertretenden Anleger bereits herausfordernd genug. Die Qualität unserer Arbeit soll nicht leiden, und wir wünschen keine Mandate um jeden Preis. Sollte sich ein entsprechender Erfolg für unsere Mandanten einstellen und die Gegenseite überhaupt willens und in der Lage sein, unsere Forderungen zur Zufriedenheit der Mandanten zu akzeptieren – und Wort halten –, mag es auch für andere Anleger wieder von Interesse sein. Aber zunächst einmal muss sich die Gegenseite beweisen. Das hat sie bislang noch nicht getan.
Es steht grundsätzlich jedem Anleger frei, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der seine Interessen gegenüber den Debi Select-Gesellschaften vertritt. Gerne leisten wir dann auch informatorisch Schützenhilfe, wo es sich anbietet.
Ich verstehe allerdings nicht, wenn sich Anleger, die sich keinen Rechtsanwalt suchen, darüber beschweren, dass sie von anderen Rechtsanwälten, mit denen sie gar nichts zu tun haben, nicht informiert werden. Das wäre ganz so, als hole sich ein Nachbar bei seinem Arzt des Vertrauens eine kostenpflichtige Grippe-Impfung ab und man selbst mokiert sich darüber, dass der Arzt nicht ungefragt und freiwillig und karitativ bei einem selbst vorbeikommt und ebenfalls die Impfung verabreicht. Ich lasse das als Symbol für das Anspruchsdenken mancher einmal unbewertet so stehen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
BEMT, E-Mail vom 12. September 2012:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit hat im Beisein von Herrn Rechtsanwalt Klumpe und von Herrn Steuerberater Wietasch am 06.09.2012 in der Kanzlei des Kollegen Klumpe ein Treffen mit dem Unterzeichner stattgefunden.
Es hat sich herausgestellt, dass mittlerweile zumindest eine Struktur von rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit den Debi Select-Fondsgesellschaften in der BRD darstellbar ist. Diese überreichen wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Es wird noch ein Organigramm erstellt mit den Rechtsbeziehungen im Ausland, welches ähnlich umfangreich ausfallen wird. Dies wird wohl in den nächsten zwei Wochen vorliegen.
Herr Steuerberater Wietasch erklärte, dass nun Jahresabschlüsse und Mittelflüsse bis hin zu den sog. Anlageobjekten erster Ordnung überprüft wurden und dargestellt werden können (auf den Organigrammen die BeFa Invest GmbH & Co. KG sowie die Main Factoring classic 2 GmbH). Dasselbe gilt für derzeitige Wertberechnungen Ihrer Vermögensanlage. Eine entsprechende Beispielberechnung erhalten Sie ebenfalls im Anhang; sie ist nur ein Beispiel und nicht verbindlich für Ihre individuelle Beteiligung.
Es ist also in den letzten Wochen und Monaten auf der Gegenseite gearbeitet worden.
Was allerdings nicht vorlag, waren Nachweise für die Tätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin. Dies ist ärgerlich, insbesondere weil es sich bei der Ordnungsgemäßheit der Mittelverwendung für Sie um einen ganz erheblichen Punkt handelt.
Wir haben nun in einem zweiten Schritt vereinbart, welche Unterlagen und Geschäftspapiere innerhalb der nächsten drei Wochen selektiert beizubringen und an uns zu übersenden sind. Sämtliche Unterlagen an einem Tag vor Ort durch Einsicht nachzuvollziehen, war aufgrund der Größe der Struktur und der Menge an Unterlagen schlicht nicht möglich. Darüber hinaus hätten wir die entsprechenden Darstellungen gerne schriftlich in der Hand.
Außerdem haben wir unsere Bereitschaft dafür erklärt, auch die komplizierten Strukturen bis hin in die Schweiz bzw. zu den Anlageobjekten weiterer Ordnung zu überprüfen, auch unter Zuhilfenahme eines Strafrechtsgelehrten, soweit dies je geboten erscheinen könnte.
Wir haben dabei darauf bestanden, dass unsere weitere, demnächst aufgrund der Komplexität des Firmengeflechts sehr umfangreiche Tätigkeit in dieser Angelegenheit nicht zulasten der von hier vertretenen Mandanten gehen soll. Die Kosten hierfür soll vielmehr die Gegenseite tragen.
Wir bitten um Kenntnisnahme des entsprechenden Schreibens an den Kollegen Klumpe, welches Sie im Anhang erhalten.
Des Weiteren haben wir – wie angekündigt – mit dem Kollegen Klumpe erörtert, ob es möglicherweise im Kreise der Geschäftsbeziehungen um die Energieanlagen nicht Investoren geben könnte, welche Interesse an der Übernahme der Ansprüche aus den Beteiligungen unserer Mandanten hätten. Dahinter steckt die Überlegung, heute als Anleger einen bestimmten Betrag für die eigene Beteiligung zu bekommen, anstatt in den nächsten Jahren darauf zu warten, dass sich der Sanierungsversuch lohnt. Für etwaige Aufkäufer aus dem Kreise der TDF-Ecotech könnte der Abkauf der Anlegeranteile indes deshalb interessant sein, weil nach der eigenen (und bislang nicht einmal belegten) Logik der (nicht näher bestimmten) „Investorengruppe“ sich das Betreiben der Energieanlagen unter Einbeziehung der Debi Select-Fondsgesellschaften lohnen solle. Wenn diese Investorengruppe davon wirklich überzeugt ist, sollte es eigentlich möglich sein, Kaufpreise für Beteiligungen an den Debi Select-Fondsgesellschaften zu zahlen in Erwartung der angeblichen Gewinne bzw. Rendite in den nächsten 10 Jahren.
Dieser Vorschlag wird nun grundsätzlich geprüft. Sollte sich ein vom Anlegerkapital unabhängiger potenzieller Käufer für Ihre Anteile finden (also unter der Bedingung, dass es sich dabei nicht irgendwie Anlegerkapital verwendet wird), so werden wir einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Sie können sich als Anleger dann entscheiden, ob Sie, falls dieser Vorschlag bei der Gegenseite überhaupt auf Gegenliebe stößt, sich Ihre Beteiligung abkaufen lassen oder einfach weitermachen wie derzeit geplant. Hierauf kommen wir zu gegebener Zeit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
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