Es werden weitere, rechtliche Probleme, auf die Betreiber von Samenbanken zukommen. Wenn ein Kind das Recht hat seinen „leiblichen Vater“ kennenzulernen, dann können daraus auch Unterhalts und Erbfragen abgeleitet werden.Möglicherweise wird sich nun kein Mann mehr dazu bereit erklären seinen Samen an eine Samenbank zu spenden.
2013-02-06