Natürlich eignet sich dafür auch immer eine Interessengemeinschaft der betroffenen Anleger, denn oft sind die Erfahrungen die man zum Beispiel in einem Beratungsprozess gemacht hat, die Gleichen. Möglich das man daraus dann auch ein Muster erkennen kann,k so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad salzungten.

Natürlich würden wir uns auch mit einer Interessengemeinschaft dann zusammensetzen um dieser Interessengemeinschaft dann auch möglicherweise unseren juristischen Rat anzubieten. Wichtig wäre für uns natürlich auch, von wem diese Interessengemeinschaft, und mit welchen Absichten ins Leben gerufen wurde.

Kritisch sehen würden wir das, wenn das zum Beispiel ein ehemaliger Vermittler des Kapitalanlageproduktes „Nachrangdarlehen Derivest“ wäre, denn der könnte ja möglicherweise nur seinen eigenen Schutz im Sinn haben.

Anleger sollten sich aber grundsätzlich immer natürlich auch einen Rechtsrat einholen von einem zugelassenen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet „Bank und Kapitalmarktrecht. Hier ist dann sicherlich das erforderliche Fachwissen für einen solchen Vorgang vorhanden. Fachwissen das sie dann auch nutzen sollten.

Die Derivest GmbH befindet sich derzeit in einem Eigeninsolvenzverfahren. Solch ein Eigeninsolvenzverfahren bietet dann auch immer die Möglichkeit nicht mit einem Totalverlust aus solch einem Investment heraus zu gehen, was ja für die betroffenen Anleger dann sicherlich äußerst wichtig wäre, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.

Wir würden den Sachwalter in dem Eigeninsolvenzverfahren  natürlich immer dabei unterstützen möglichst viele Assets zu verwerten bzw. eine Möglichkeit zu finden das Unternehmen dann auch weiterzuführen, wenn das Aussicht auf Erfolg haben könnte. Nur draufhauen ist niemals eine Lösung, denn das endet dann in einem Regelinsolvenzverfahren, dann allerdings mit dem Risiko eines Tuotalverlustes für jeden investierten Anleger.

Wünsche dir das Optimale was dein investiertes Geld anbetrifft, aber rechne dann auch mit dem Schlimmsten und sei vorbereitet.

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