EUGH stiftet Verwirrung durch Unisex-Tarife
(ddp direct) Köln / Luxemburg / Wuppertal – Die Verwirrung, die der Europäische Gerichtshof durch sein Urteil über Unisex-Tarife in der Versicherungswirtschaft, aber auch unter Verbrauchern angerichtet hat, könnte größer nicht sein. Was als wohlmeinende Rechtsprechung der EU-Richter begonnen hat, könnte nach Meinung von Experten eine tiefgreifende Verunsicherung bei Verbrauchern nach sich ziehen, wenn hier nicht rasch flächendeckend Aufklärung über die neuen Unisex-Tarife einsetzt. Auch Dr. Josef Beutelmann, Chef der Barmenia-Versicherungen in Wuppertal, macht eindringlich auf die zukünftige Entwicklung im Sinne der Verbraucher aufmerksam.
Niemand kann heute schon exakt berechnen, wie sich die Prämien in den einzelnen Versicherungsarten tatsächlich unter dem europäischen Diktat von Unisex-Tarifen entwickeln werden. Dr. Josef Beutelmann, Chef der Barmenia-Versicherungen: Das Thema stellt auch für die Aktuare, also für Versicherungsmathematiker, eine große Herausforderung bei der Berechnung von Versicherungsrisiken dar, die sich aus den zukünftigen Unisex-Tarifen ergeben können. Denn hier muss zum Beispiel abgeschätzt werden, wie hoch der Anteil an Frauen und wie hoch der Anteil an Männern in einem bestimmen Versicherungstarif nach Einführung der Unisex-Tarife sein wird. Und das ist sehr schwer vorherzusagen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber hier noch keine Kalkulationsgrundlage festgeschrieben hat, so Dr. Josef Beutelmann.
Das Thema Unisex wird die Verbraucher noch zunehmend beschäftigen. Bis zum 21.12.2012 haben die Versicherungskonzerne Zeit, die Umstellung auf Unisex-Tarife zu vollziehen (EUGH, Rechtssache C-236/09). Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs sind nach Ablauf der Übergangszeit keine Neuverträge mehr erlaubt, die Männer und Frauen tariflich unterschiedlich behandeln. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) in Berlin begrüßte das Unisex-Urteil zwar ausdrücklich, äußerte aber gleichzeitig die Sorge, dass die Tarife insgesamt nur teurer werden könnten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte bereits, dass im Schnitt die Beiträge steigen könnten, weil der Geschlechter-Mix als neues Risiko in die Kalkulation eingehen werde.
Beim Thema Unisex-Tarife ist die Meinung von Experten gefordert. Barmenia-Chef Dr. Josef Beutelmann, weist auf deutliche Veränderungen hin, die sich durch die Umstellung auf die Unisex-Tarife für Neuverträge nach dem 21.12.2012 sowohl für Männer als auch für Frauen ergeben können und nennt ein Beispiel: Neuverträge in der Risikolebensversicherung werden nach dem 21.12.2012 für Frauen deutlich teurer werden und zwar zwischen 30% und 50%, so dass man die Zeit bis zum 21.12.2012 diesbezüglich ebenso als Frauenschlussverkauf bezeichnen könnte, wie in Bezug auf Rentenversicherung (+ 4% bis 6%), Berufsunfähigkeitsversicherung (+ 0% bis 15%) und Krankenversicherung als Männerschlussverkauf. Thomas Bilitewski, Geschäftsführer der Horbach Wirtschaftsberatung GmbH in Köln, ergänzt dies aus Sicht der Experten von Horbach: „Die Beiträge in der privaten Pflegeabsicherung können für Männer 30% teurer werden. Auch die private Krankenvollversicherung auf Unisex-Basis wird für Männer, bei Abschluss nach dem 21.12.2012, deutlich teurer. Deshalb kann „Mann“ bei rechtzeitigem Abschluss zum alten Bi-Sex-Tarif, vor dem 21.12.2012, eine auf die Gesamtlaufzeit kalkulierte Ersparnis bis zu deutlich fünfstelliger Höhe gegenüber dem neuen Unisex-Tarif realisieren, so Thomas Bilitewski.
Die Anzahl derjenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Thema Unisex-Tarife bewusst aufgenommen haben, ist noch sehr gering. Das zeigen aktuelle Umfragen. Hier gilt es, in den nächsten Monaten verstärkt Aufklärungsarbeit im Sinne eines gelebten Verbraucherschutzes zu leisten, um über die Veränderungen, welche die neuen Unisex-Tarife für Männer und Frauen mit sich bringen, ganz gezielt aufzuklären. Horbach-Geschäftsführer Thomas Bilitewski: Es lohnt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher genauer hinzusehen und sich umfassend und rechtzeitig vor dem 21.12.2012 über Unisex-Tarife informieren, aufklären und beraten zu lassen.“ Das tun die Finanzplaner und -berater von Horbach und ermöglichen dadurch, je nach Versicherungsart, den durch sie beratenen Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch zum Teil immense finanzielle Vorteile, berechnet auf die Gesamtlaufzeit eines betroffenen Versicherungsvertrages.
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