Denn der Insolvenzverwalter hat nun den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in Offenbach gestellt.

Das Gericht wird sich nun das Gutachten des noch vorläufigen Insolvenzverwalters anschauen, um dann zu entscheiden, ob dem Antrag statt gegeben wird, wovon wir aber, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, ausgehen.

Der Insolvenzverwalter wiederum wird dann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gläubiger auffordern ihre Forderung beim ihm anzumelden. Diese Forderungen müssen natürlich gut begründet sein, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, denn natürlich werden diese angemeldeten Forderungen dann auch vom Insolvenzverwalter geprüft.

Möglich ist dann natürlich auch, das der Insolvenzverwalter dann die Forderung bestreitet. Dann wiederum muss man mit dem Insolvenzverwalter in einen Rechtsstreit eintreten um die Forderung dann auch anerkannt zu bekommen. Nur die angemeldeten und anerkannten Forderungen zur Insolvenztabelle finden dann natürlich auch bei der Verteilung der Insolvenzmasse, letztlich Berücksichtigung bei der Verteilung der Insolvenzmasse.

Deshalb mein Rat, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, lassen sie ihre Forderung zur Insolvenztabelle direkt von einem fach- und sachkundigen Rechtsanwalt anmelden, damit der Schaden so gering als möglich für Sie bleibt.

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